Diversion für Ex-ASKÖ-Stinatz-Funktionäre

Der Prozess rund um den insolventen Fußballverein endet für den Ex-Obmann und den Ex-Leiter mit einer Diversion. Sie standen am Donnerstag wegen grober Vernachlässigung von Gläubigerinteressen in Eisenstadt vor Gericht.

Der ehemalige Obmann des ASKÖ-Stinatz wurde zu einer Geldstrafe in der Höhe von 4.500 Euro verurteilt, der ehemalige sportliche Leiter zu einer Strafe von 3.500 Euro. Sobald sie diese Geldbußen entrichtet haben ist das Strafverfahren beendet, beide gelten weiterhin als unbescholten.

Zu teure Spieler gekauft

Seit fast zwei Jahren hat Stinatz keinen Fußballverein mehr: Der ASKÖ Stinatz stellte bereits im Mai 2016 den Spielbetrieb ein, im August wurde das Konkursverfahren eröffnet. Um diesen Konkurs ging es auch im Prozess. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt warf den beiden Angeklagten vor, im Zeitraum von 2011 bis Juli 2016 grob fahrlässig die Zahlungsunfähigkeit des Vereins durch ihr Handeln herbeigeführt zu haben.

Die beiden Männer sollen demnach für den Verein eigentlich zu teure Spieler gekauft, zu hohe Gehälter bezahlt und auch kostspielige Turniere veranstaltet haben, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Zudem soll es keine ordentliche Buchhaltung gegeben haben. Die Angeklagten wurden außerdem beschuldigt, in Kenntnis beziehungsweise fahrlässiger Unkenntnis der Zahlungsunfähigkeit des Vereins die Befriedigung der 18 Gläubiger vereitelt zu haben - in Summe ging es um rund 360.000 Euro. Was an finanziellen Forderungen jetzt auf den ehemaligen Obmann und seinen Kassier zukommt ist offen. Das Insolvenzverfahren läuft noch.

Ex-Obmann auch wegen Verleumdung angeklagt

Alles andere als einig schienen sich die beiden Angeklagten untereinander zu sein - denn der Obmann war außerdem wegen Verleumdung angeklagt. Er behauptete, dass sich der sportliche Leiter 67.000 Euro auf eigene Konten überwiesen und damit Untreue betrieben habe. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war diese Behauptung wissentlich falsch.

Am Donnerstag wurden nur die beiden Angeklagten einvernommen, Zeugen waren nicht geladen.