Nach Juwelierraub: Weitere Verdächtige in Haft

Nach dem Überfall auf einen Juwelier in Eisenstadt am Donnerstag sind neben den beiden mutmaßlichen Tätern zwei weitere Personen festgenommen worden, die in einem Fluchtauto gewartet hatten. Es soll sich um eine Bande aus Litauen handeln.

Die beiden Männer, die den Überfall verübt haben sollen, sind 30 und 24 Jahre alt. „Diese Täter, die hier festgenommen wurden, arbeiten hochprofessionell und gehören wahrscheinlich einer international agierenden Bande, die sich auf Juwelierraubüberfälle spezialisiert hat, an“, sagte Polizeisprecher Helmut Greiner am Freitag. Die beiden mutmaßliche Räuber hätten im Zuge ihrer Befragung gestanden.

Vermutlich europaweit tätig

Die Männer stammen aus Litauen. Ebenso ihre beiden mutmaßlichen Komplizen, die im Zuge ausgeweiteter Fahndungsmaßnahmen Donnerstagabend in Niederösterreich festgenommen wurden. Dabei handelt es sich um einen 40-jährigen Mann und eine 25-jährige Frau.

Die Polizei ermittelt, ob noch mehr Überfälle auf das Konto der Bande gehen. Es gehe darum abzuklären, welches Netzwerk die Bande in Europa bereits gezogen habe, so Greiner.

Mit Pistole und Axt bewaffnet

Bei dem Überfall auf das Juweliergeschäft sollen der 30- und der 24-Jährige mit einer schwarzen Pistole und einer Axt bewaffnet gewesen sein.

Axt und kaputte Vitrine

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Mit der Axt schlugen sie die Verglasung einer Vitrine ein und stahlen mehrere Uhren. Danach flüchteten die Männer, die Axt ließen sie im Geschäft zurück. Die mutmaßliche Tatwaffe, eine schwarze Pistole, wurde von der Polizei sichergestellt, nachdem sie einer der Verdächtigen weggeworfen hatte.

Noch kein Antrag auf U-Haft

Die festgenommenen Verdächtigen seien weiterhin in Verwahrungshaft bei der Polizei, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Eisenstadt, Roland Koch. Über die weitere Vorgangsweise soll bis Samstagvormittag aufgrund der bis dahin vorliegenden Ermittlungsergebnisse entschieden werden. Stellt die Staatsanwaltschaft den Antrag auf Einlieferung in die Justizanstalt, dann sei davon auszugehen, dass auch die Untersuchungshaft beantragt werde. Nach Einlieferung ins Gefängnis muss vom Gericht binnen 48 Stunden über die Verhängung der Untersuchungshaft entscheiden.

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