Stieftochter missbraucht: Prozess vertagt

Ein 30-jähriger Burgenländer ist am Montag in Eisenstadt vor Gericht gestanden, weil er seine acht- bzw. neunjährige Stieftochter sexuell missbraucht haben soll. Der Angeklagte zeigte sich nicht geständig. Der Prozess wurde vertagt.

Laut Anklageschrift soll der bisher unbescholtene 30-Jährige ab 2015 gegenüber dem „intelligenzverminderten“ Mädchen zunehmend aggressiver geworden sein. Unter anderem soll er sie mit Gegenständen gegen den Kopf und den Körper geschlagen haben, wenn sie seinen Anweisungen nicht gefolgt habe. Auch soll er sie in eine Holzspielzeugkiste gesperrt und nicht mehr herausgelassen haben. Der Angeklagte soll ihr weiters gedroht haben, ihr die Hände mit einer Kettensäge abzuschneiden.

Schwerer sexueller Missbrauch und Vergewaltigung

Nachdem es in der Schule Beschwerden über die Hygiene der damals Acht- bzw. Neunjährigen gegeben habe, soll der Beschuldigte regelmäßig mit dem Mädchen duschen gegangen sein. Dabei sollen die sexuellen Übergriffe stattgefunden haben. Der 30-Jährige soll außerdem versucht haben, mit seiner Gattin vor dem Mädchen Sex zu haben, damit die Stieftochter „aufgeklärt“ werde. Dem Angeklagten werden neben schwerem sexuellen Missbrauch der Unmündigen auch Vergewaltigung, geschlechtliche Nötigung und fortgesetzte Gewaltausübung vorgeworfen.

Vor Polizei zugegeben, vor Gericht abgestritten

Der Beschuldigte hatte die Übergriffe vor der Polizei bereits zugegeben. Vor Gericht stritt er sie allerdings ab. „Ich würde meine Stieftochter nicht verletzen“, meinte der 30-Jährige. Das Mädchen habe sich selbst in die Kiste gesetzt. Auch mit der Kettensäge habe er ihr nie gedroht. Geschlagen habe er das Kind „nur am Popsch“ und das nur ein- bis zweimal. In der Dusche habe er das Mädchen nur „oberflächlich“ gereinigt. Sie wiederum habe ihm nur am Rücken gewaschen, alles andere würde er „nie zulassen“.

„Bin kein böser Mensch“

„Ich bin kein böser Mensch“, beteuerte der Angeklagte. Er selbst sei im Alter von zehn, zwölf Jahren sexuell missbraucht worden. Er würde dies daher seiner Stieftochter nie antun. Vielmehr vermutete der Beschuldigte, dass der Vater seiner Gattin hinter den Übergriffen auf das Mädchen stecke. Dem hielt der beisitzende Richter entgegen, dass mehrere Personen die Angaben des Kindes bestätigt hätten.

Prozess vertagt

Laut dem Gutachten eines Sachverständigen leidet der Angeklagte an einer leichten „Intelligenzminderung“, sexueller Unreife sowie einer Störung der Sexualpräferenz im Sinne der Pädophilie. Die Zurechnungsfähigkeit sei aber vermindert gegeben. Der Sachverständige erachtete es für wahrscheinlich, dass der 30-Jährige zu gleichartigen Handlungen, wie den angeklagten, neigen werde.

Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Zum Prozess waren 13 Zeugen geladen. Zur Befragung einiger Zeugen wurde am Vormittag die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die Ehefrau des Mannes entschlug sich der Aussage. Weitere Zeugen erzählten, dass das Mädchen von Übergriffen berichtet habe. Die Verhandlung wurde auf Dezember vertagt.