Wiedereinstieg nach langem Krankenstand

Am 1.Juli tritt die sogenannte „Wiedereingliederungsteilzeit“ in Kraft. Dieser Begriff beschreibt die Möglichkeit, dass man nach einem längeren Krakenstand sanft, also schrittweise, in den Berufsalltag einsteigt.

Oft kann der Krankenstand eines Arbeitnehmers mehrere Wochen oder sogar Monate dauern - etwa bei einer Krebserkrankung oder einer langwierigen Therapie. Dauerte der Krankenstand mindestens sechs Wochen, kann man die sogenannte Wiedereingliederungsteilzeit beanspruchen.

Anspruch auf Wiedereingliederungsgeld

Dafür muss man prinzipiell voll arbeitsfähig sein. Die Teilzeit muss außerdem mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Das Gehalt reduziert sich aufgrund der Teilzeit, man bekommt jedoch zusätzlich das sogenannte Wiedereingliederungsgeld von der Gebietskrankenkasse. Die Wiedereingliederungsteilzeit dauert mindestens ein Monat, kann aber auf bis zu neun Monate verlängert werden.

Arbeitnehmer nicht drängen

Bei der Arbeiterkammer Burgenland ist man über die Einführung der Wiedereingliederungsteilzeit prinzipiell erfreut. Man habe bei den Beratungen nämlich feststellen können, dass sich viele Menschen nach schweren Erkrankungen einen sanften Wiedereinstieg in den Job wünschen, so AK-Präsident Gerhard Michalitsch. Man warne jedoch davor, dass Arbeitnehmer gegen ihren Willen in die Wiedereingliederungsteilzeit gedrängt werden.

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