Sieben Jahre Haft für 70-Jährigen

Jener 70-jährige Pensionist, der Ende des Vorjahres seine 58-jährige Lebensgefährtin erwürgt hat, ist am Donnerstag wegen Mordes zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden. Der Mann hatte sich zu Beginn des Prozesses schuldig bekannt.

Ein Geschworenensenat sprach den Mann mit 5:3 Stimmen wegen Mordes schuldig. Die Frage, ob der Angeklagte zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig war, wurde mit 8:0 Stimmen verneint. Er sei mit der schweren Alkoholsucht der gebürtigen Ungarin nicht mehr fertiggeworden - bis er eben die Geduld verloren habe, so der Angeklagte. Das Urteil des Geschworenensenats ist nicht rechtskräftig - die Staatsanwaltschaft hat sich Bedenkzeit erbeten.

„Die Geschworenen sind zur Überzeugung gekommen, dass der Angeklagte hier eine Vorsatztat begangen hat“, sagte der Vorsitzende des Senats, Wolfgang Rauter, bei der Urteilsverkündung. Es sei jedoch eine Vielzahl von Milderungsgründen zu berücksichtigen, die das Verschulden des Angeklagten relativierten.

Bei der Tatrekonstruktion gab der Angeklagte als Motiv an, dass er nur seine Ruhe haben wollte. Dem 70-jährigen Pensionisten wird vorgeworfen, sich diese Ruhe am Abend des 22. Dezember des Vorjahres in seinem Haus in Zuberbach mit tödlicher Gewalt verschafft zu haben. Er musste sich am Donnerstag wegen Mordes vor Gericht verantworten.

Laut Staatsanwaltschaft nahm der Pensionist seine Lebensgefährtin mit dem rechten Arm in den Schwitzkasten, drückte zu und würgte die Frau - dabei soll er auch die linke Hand eingesetzt haben, so lange, bis die Frau erstickte. Das Opfer habe von Beginn der Beziehung an ein Alkoholproblem gehabt, das sich im Lauf der Jahre verschlimmert hätte.

Angeklagter zeigte sich geständig

Ihr Mandant habe sich von Anfang an geständig verantwortet, stellte Verteidigerin Astrid Wagner fest. „Es gibt ein psychiatrisches Gutachten, das sagt, dass die Zurechnungsfähigkeit zwar eingeengt ist, das aber sagt, dass er grundsätzlich für die Tat verantwortlich ist. Er ist auch absolut inhaltlich geständig und reumütig“, so Wagner.

Prozess

ORF/Hofmann

Der 70-Jährige im Gerichtssaal in Eisenstadt

Die schwere Alkoholsucht der Lebensgefährtin habe ihn sehr belastet, und es sei der Hintergrund der Tat, so die Anwältin des Angeklagten. „Aus dem gerichtsmedizinischen Gutachten ergibt sich, dass er zumindest einmal mit dem Unterarm eine Zeit lang zugedrückt haben muss, sonst wäre der Tod nicht eingetreten. Man muss aber schon dazu sagen, dass es im Obduktionsbericht heißt, dass die Alkoholisierung des Opfers möglicherweise dazu beigetragen hat, dass der Tod umso rascher eingetreten ist“, so Wagner.

Bei dem Opfer, der 58-jährigen gebürtigen Ungarin, wurden zum Zeitpunkt des Todeseintritts 3,22 Promille Alkohol im Blut festgestellt. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf Mord, die Verteidigung hingegen auf Misshandlung mit Todesfolge.

Angeklagter bestreitet Tötungsabsicht

Der 70-Jährige habe laut Gericht zwar die Tat selbst gestanden, er bestritt aber eine Tötungsabsicht, wie sie ihm die Staatsanwaltschaft mit der Anklage wegen Mordes vorwarf. Richter und Geschworene mussten im Prozess entscheiden, welcher Argumentation sie folgen. Auf Mord steht eine Gefängnisstrafe von zehn bis 20 Jahren oder lebenslang - abhängig von den Tatumständen.

Link: