BEWAG-Prozess: Berufung eingelegt

Der BEWAG-Prozess wird weiter die Gerichte beschäftigen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat gegen alle neun Urteile Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt. Gegen die vier Schuldsprüche wurde außerdem Berufung eingelegt.

Der Prozess war erst vor knapp einer Woche zu Ende gegangen. Ex-BEWAG-Vorstand Hans Lukits, den der Schöffensenat zu 15 Monaten bedingter Haft und zur Zahlung von 21.600 Euro Geldstrafe verurteilte, meldete nach der Urteilsverkündung seinerseits Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an, ebenso wie drei Mitangeklagte.

Sein ehemaliger Vorstandskollege Josef Münzenrieder war im Zweifel freigesprochen worden. Auch drei weitere Manager aus dem ehemaligen BEWAG-Konzern wurden freigesprochen, ebenso wie der Geschäftsführer eines Unternehmens aus der ehemaligen Hochegger-Gruppe. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

OGH entscheidet über Nichtigkeitsbeschwerde

Über eine Nichtigkeitsbeschwerde entscheidet zunächst der Oberste Gerichtshof. Geht diese durch, ist eine zusätzlich Berufung hinfällig. Lehnt der OGH die Nichtigkeitsbeschwerde ab, dann entscheidet das Höchstgericht auch über die Berufung.

Die Anklage hatte sieben Ex-BEWAG-Managern und vier Mitarbeitern früherer Firmen aus der Hochegger-Gruppe im Zusammenhang mit einem Windparkprojekt, das die BEWAG über Tochterfirmen in Ungarn errichten wollte, Bestechung und Untreue vorgeworfen. Das Windparkprojekt wurde letztlich nicht realisiert. Die Angeklagten hatten die Vorwürfe stets bestritten.

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