BEWAG-Prozess: 15 Monate bedingt für Lukits

Der BEWAG-Prozess in Eisenstadt endete am Mittwoch für einen Teil der Angeklagten mit Schuldsprüchen. Ex-Vorstand Hans Lukits wurde zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten bedingt verurteilt. Sein Kollege Josef Münzenrieder wurde im Zweifel freigesprochen.

Der Prozess ging mit vier Schuld- und fünf Freisprüchen für die neun verbliebenen Angeklagten zu Ende. Lukits wurde wegen Untreue und Bestechung verurteilt. Neben der bedingten Freiheitsstrafe wurde er auch zu einer Geldstrafe von 21.600 Euro verurteilt. In dem Prozess ging es um mögliche Schmiergeldzahlungen in Millionenhöhe im Zuge eines Windparkprojektes der BEWAG in Ungarn.

Vor der Urteilsverkündung

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Vor der Urteilsverkündung

Schuldsprüche fällte der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Karin Lückl weiters für einen ehemaligen Geschäftsführer einer BEWAG-Tochter, die das Windkraftprojekt in Ungarn umsetzen sollte sowie für einen Geschäftsführer und eine Prokuristin von in Ungarn tätigen Tochterfirmen aus der Hochegger-Gruppe. Auch ihnen wurden Geld- und bedingte Haftstrafen im Ausmaß von zehn bis 13 Monate auferlegt. Die vier Verurteilten müssen zudem der Energie Burgenland AG als Privatbeteiligter den Betrag von 342.000 Euro zur ungeteilten Hand ersetzen.

Freisprüche wegen Mangels an Beweisen

Drei frühere Manager von BEWAG-Töchtern sowie der Geschäftsführer einer von Wien aus operierenden Hochegger-Firma wurden freigesprochen.

Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Drei Verurteilte meldeten sofort Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an, eine weitere erbat sich Bedenkzeit.

„Der Umstand, dass Zahlungen zu Bestechungszwecken erfolgt sind, war eigentlich für uns unbestritten“, sagte die Vorsitzende in ihrer Urteilsbegründung. Die Freisprüche seien teilweise mangels eines Schuldnachweises und teilweise aus rechtlichen Gründen erfolgt.

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