Vater soll Tochter vergewaltigt haben

In Eisenstadt stand am Dienstag ein 49-jähriger Südburgenländer vor Gericht, weil er 2014 seine damals 14-jährige Tochter vergewaltigt haben soll. Der Mann bekannte sich nicht schuldig. Der Prozess wurde vertagt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 49-Jährigen auch Blutschande und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses sowie Nötigung vor, die in Einheit mit der Vergewaltigung verwirklicht worden seien. Der 49-Jährige soll seiner Tochter gedroht haben, dass ihr „was passieren“ werde, wenn sie jemandem davon erzähle.

Schwere psychische Belastungen

Die Anwältin der Tochter beantragte den Zuspruch von 5.000 Euro als Schmerzensgeld und behielt sich eine Ausdehnung des Betrages vor. Das Opfer habe schwere psychische Belastungen erlitten und habe stationär behandelt werden müssen, weitere Folgekosten seien wahrscheinlich.

Der Angeklagte habe damals bereits von seiner Frau, mit der er zwei gemeinsame Töchter hat, getrennt gelebt und bekam die Möglichkeit, die Mädchen an Wochenenden zu besuchen beziehungsweise abzuholen. „An einem dieser Wochenenden hat sich der Vorfall zugetragen“, sagte Staatsanwältin Verena Strnad.

„Ein Hund, dem Hölzer geworfen werden“

Auch der Vater mache sich große Sorgen um seine Töchter, die bereits beide stationär behandelt worden seien, stellte der Verteidiger des 49-Jährigen fest. Die jüngere Tochter habe in Vergangenheit ebenfalls behauptet, der Vater habe sie vergewaltigt. Es sei jedoch zu keiner Anklage gekommen. Sein Mandant komme sich „im konkreten Fall vor wie ein Hund, dem Hölzer geworfen werden“.

Völlig konträre Darstellungen für Schöffensenat

Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Wolfgang Rauter musste sich mit völlig konträren Darstellungen befassen: Der Angeklagte beteuerte vor Gericht seine Unschuld. Ob er zu seinen Töchtern eine liebevolle Beziehung gehabt habe? „Ja, sicher“, beantwortete er eine Frage es Richters. Probleme mit seiner Frau und den Kindern habe es keine gegeben. Er habe „gar nichts gemerkt“, bis seine Frau, die auch eine Tochter in die Ehe mitgebracht hatte, Anfang Oktober 2014 plötzlich ausgezogen sei. Sie habe damals gesagt: „Sie braucht eine Auszeit“, schilderte der Angeklagte, der auch aussagte, dass er kaum Alkohol trinke - schon wegen seines Berufes als Kraftfahrer.

Ganz anders beschrieben dies Familienangehörige: In den zwei Jahren, bevor sie ausgezogen seien, habe es ständig Streitereien mit den Kindern gegeben, berichtete die Stieftochter. Ihre Mutter habe seit zwei Jahren auf der Couch geschlafen und zum Ausdruck gebracht, „dass sie nicht mehr angegriffen werden will von ihm“. Der Angeklagte habe auch Alkohol getrunken, wenn er heimgekommen sei und sei dann auch „aggressiv“ gewesen.

Schwester verteidigt Angeklagten

Die Schwester des Südburgenländers hingegen hatte für die Vorwürfe der Anklage keine Erklärung: „Ich verstehe das überhaupt nicht“. Sie habe ihren Bruder auch noch nie etwas trinken gesehen.

Die Wiedergabe der kontradiktorischen Befragung soll unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen, entsprach der Vorsitzende einem Antrag der Privatbeteiligtenvertreterin. Der Verteidiger behielt sich vor, ein psychiatrisches Gutachten über die Aussagefähigkeit der Tochter zu beantragen. Der Prozess wurde zur Befragung weiterer Zeugen vertagt.