Prozess um Traktordiebstähle in Eisenstadt

Ein 63-Jähriger ist wegen schwerem gewerbsmäßigem Diebstahl am Montag vor Gericht gestanden. Er soll Zug- und Arbeitsmaschinen im Wert von rund 186.000 Euro gestohlen haben. Er bekannte sich der Hehlerei schuldig.

Laut Anklage soll der Serbe mit zwei Mittätern zwischen Juni und Oktober 2015 im Burgenland und NÖ fünf Traktoren gestohlen haben. Weiters sollen die Verdächtigen im September 2015 einen Kompaktlader in Gols (Bezirk Neusiedl am See) und im Juni 2016 eine Tandemvibrationswalze in Vorarlberg entwendet haben. Der Gesamtschaden beläuft sich laut Anklageschrift auf 186.042 Euro.

Durch Ortungsgerät auf die Spur gekommen

Die Diebe sollen die Arbeitsmaschinen mithilfe von nachgemachten Schlüsseln und anderem Werkzeug gestohlen haben. Diese wurden dann mit einem Lkw beziehungsweise einem Anhänger zu einem Abstellplatz an der ungarisch-serbischen Grenze transportiert. Auf die Spur der Täter war die Polizei durch ein in der Straßenwalze eingebautes Ortungsgerät gekommen. Die Walze konnte sichergestellt werden. Genauso wie ein im Oktober 2015 in Lockenhaus (Bezirk Oberpullendorf) gestohlener Traktor, der an der ungarisch-serbischen Grenze hängen geblieben war, nachdem die Diebe versucht hatten, damit den Grenzzaun zu überfahren.

Mittäter soll Auftraggeber gewesen sein

Vor dem Schöffensenat unter Richterin Karin Knöchl bekannte sich der in Serbien mehrfach verurteilte Angeklagte der Hehlerei schuldig. Er sei aber nicht der Organisator hinter den Diebstählen. Den Lkw, mit dem die Traktoren abtransportiert wurden, habe er nur zweimal gefahren. Als Auftraggeber hinter den Diebstählen gab er einen der Mittäter an. „Mein Teil war der Transport bis zur serbischen Grenze“, meinte der Serbe.

Zu den Mittätern wollte er sich nicht weiter äußern, da er diesbezüglich „schlechte Erfahrungen“ habe. Er habe einmal in seiner Funktion als „Bürgermeister“ gegen die „Mafia“ ausgesagt und diese hätte ihn daraufhin angeschossen, meinte der Serbe.Der Prozess wurde auf unbestimmte Zeit vertagt, da auch der vom Angeklagten als Drahtzieher beschuldigte Mittäter befragt werden soll.