Kein Schutzgebiet: VfGH weist Antrag zurück

2014 beschäftigte die Umwidmung von Grün- in Bauland in Forchtenstein den VfGH. Umweltschützer beantragten damals die Aufhebung der Umwidmung, weil die Zwergohreule im Gebiet lebt. Diesen Antrag wies der VfGH nun zurück.

Es ging damals um die Umwidmung von rund 1,44 Hektar Grünland in Bauland - mehr dazu in Baulandwidmung in Schutzgebiet beschäftigt VfGH. Der Antrag der Umweltorganisation Protect sei mangels Legitimation als unzulässig zurückgewiesen worden, hieß es seitens des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), berichtet der „Kurier“. „Protect“ habe keine begründete Parteistellung.

Umweltschützer sahen Bedrohung für Zwergohreule

Die Umweltschützer hatten im September 2014 die Änderung des Flächenwidmungsplans angefochten, da sie durch die Bebauung des Gebiets das Habitat der geschützten Zwergohreule gefährdet sehen. Die betroffene Fläche befindet sich im Europaschutzgebiet „Mattersburger Hügelland“.

Natura 2000 Forchtenstein

ORF

Sonja Sieber, Bezirkssprecherin der Grünen Mattersburg, erklärte, dass man gemeinsam mit der Umweltorganisation weitere Schritte ausloten wolle. Zudem laufe noch eine 2014 bei der EU-Kommission eingebrachte Beschwerde.