Spendenneuregelung hat auch Nachteil

Nach einer Gesetzesänderung müssen Organisationen, die Spenden erhalten, diese an das Finanzamt melden. Diese werden dann automatisch in die Arbeitnehmerveranlagung des Spenders für 2017 übernommen. Es gibt aber auch einen Nachteil.

Die Neuregelung der Spendenabsetzbarkeit bringt für Spender den Vorteil, dass sie die jeweiligen Erlagscheine nicht mehr aufheben müssen und sich auch nicht mehr - wie bisher - um die Eintragung der Spenden in ihre Arbeitnehmerveranlagung kümmern müssen.

Es gibt allerdings auch einen Haken dabei, heißt es jetzt von der burgenländischen Volkshilfe. Damit die Spende automatisch in die Arbeitnehmerveranlagung übernommen werden kann, müssen die Spender den Organisationen, denen sie Geld überweisen, ihren Vor- und Nachnamen, sowie das Geburtsdatum bekannt geben.

Anonyme Spenden sind nicht absetzbar

Das Problem: Wer seine Daten nicht bekannt geben und lieber anonym bleiben will, kann die Spende künftig nicht mehr von der Steuer absetzen. Die Volkshilfe hat auf die Neuregelung insofern reagiert, dass es nun neue Zahlscheine gibt, bei denen Name und Geburtsdatum eingetragen werden können, sagte die Präsidentin der burgenländischen Volkshilfe Verena Dunst (SPÖ).