WLV-Verwaltung soll einfacher werden

Die gesetzlichen Grundlagen für den Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland (WLV) werden nach mehr als 60 Jahren modernisiert: Die Gesetzesnovelle ist derzeit in Begutachtung, sieht Verwaltungsvereinfachungen und auch Neuerungen für die Kunden vor.

Effektiver und kostengünstiger soll der Wasserleitungsverband Nördliches Burgenland durch die Novelle werden, die die zuständige Landesrätin Astrid Eisenkopf (SPÖ) gemeinsam mit dem WLV ausarbeitete. Die Novelle bringe eine Verwaltungsvereinfachung und schnellere Entscheidungswege, sagte WLV-Obmann Gerhard Zapfl. Wenn die Novelle, so wie sie jetzt in Begutachtung sei, komme, sei man sehr zufrieden und habe ein zeitadäquates, modernes Gesetz.

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Zapfl: Gerechteres System bei Abgabe

Auch für die Kundinnen und Kunden sieht die Novelle Änderungen vor. Demnach soll die Wasserleitungsabgabe für Neuanschlüsse nicht wie bisher aufgrund der Größe der Wasseruhr, sondern über die Rohrdimension der Anschlussleitung berechnet werden, erklärte Zapfl. Die Wasseruhr habe bisher eine gewisse Kubikmeteranzahl bedeutet, auf Grund derer die Gebühr festgelegt worden sei, ungeachtet dessen, ob eine große oder kleine Rohrdimension da gewesen sei.

Jetzt sei aber eine direktere Abrechnung möglich, so Zapfl. Wenn es eine kleinere Anschlussleitung gebe, die natürlich auch in der Herstellung einfacher sei, sei die Gebühr etwas geringer, bei einer größeren Dimension sei die Gebühr etwas höher. Das Ziel sei ein gerechteres System.

Ablesung per Funkuhr

Außerdem soll die Novelle die Ablesung per Funkwasseruhr ermöglichen. Das bedeutet, dass die Kundinnen und Kunden nicht mehr zuhause auf die WLV-Mitarbeiter warten müssen, damit der Wasserzählerstand abgelesen werden kann. Die Gesetzesnovelle soll laut WLV heuer mit 1. Juli in Kraft treten.