189.000 Euro für Konsumenten erstritten

Mehr als 9.000 Beratungen haben die Mitarbeiter der Konsumentenberatung der Arbeiterkammer Burgenland im Jahr 2016 durchgeführt. In mehr als 800 weiteren Fällen konnte den übervorteilten Konsumenten geholfen werden.

Mit mehr als 9.200 Anfragen im vergangenen Jahr gab es im Jahr 2016 weniger Burgenländerinnen und Burgenländer, die die Angebote der Konsumentenschutzberatung der Arbeiterkammer Burgenland in Anspruch genommen haben. Die Zahl sei gegenüber dem Jahr 2015 um elf Prozent zurückgegangen. Die meisten Fragen kamen, wie auch schon in den Jahren zuvor aus dem Themenbereich Telekommunikation, danach Anfragen zu den Themenfeldern Versicherungen und Finanzdienstleistungen.

Mehr als 800 Interventionen

Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Mittelburgenländer bestellt im Internet Waren im Wert von rund 92 Euro. Es gibt Probleme bei der Zahlung, jegliche Klärungsversuche misslingen. Der Mann bekommt daraufhin eine Inkassoforderung von rund 1.400 Euro. In genau diesem Fall konnte die Arbeiterkammer erfolgreich intervenieren. Ebenso wie in mehr als 800 weiteren Einzelfällen. Insgesamt haben die Konsumentenberater der Arbeiterkammer Burgenland im vergangenen Jahr exakt 189.218 Euro zugunsten ihrer Klienten erstritten. Die erstrittene Summe ist damit um acht Prozent gestiegen, während die Anzahl der Interventionen um sieben Prozent zurückgegangen ist, so Konsumentenschutzexpertin Eva Schreiber.

Arbeiterkammer Konsumentenschutz

Arbeiterkammer Burgenland

Ingesamt 189.218 Euro konnten bei Interventionen erstritten werden

Problemfeld Garantie- und Gewährleistungsfälle

Frühere Problemfelder, wie etwa Werbefahrten oder ungewollte Abo-Abschlüsse im Internet, seien mittlerweile durch Gesetzesanpassungen sowie durch ein erhöhtes Bewusstsein stark zurückgegangen, so AK-Vizepräsident Gerhard Michalitsch. Probleme orte man hingegen weiterhin quer durch alle Branchen bei Garantie- und Gewährleistungsfällen. Ein Beispiel sei der Gebrauchtwagen, der bereits auf dem Weg nach Hause stehen bleibe oder das Handy, welches nach einem halben Jahr defekt sei. Hier fordert die AK Burgenland eine Ausweitung der Beweislastumkehr von derzeit sechs Monaten auf zwei Jahre.

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