Tod von Bürgermeister: Prozess vertagt

Der Prozess gegen jenen Chirurgen, der die Operationen bei dem im März verstorbenen Bürgermeister von Neuberg, Daniel Neubauer, durchgeführt hat, ist am Dienstag auf unbestimmte Zeit vertagt worden.

Der Sachverständige änderte bei der Verhandlung sein Gutachten ab - das heißt der Vorwurf der falschen Operationsmethode steht nicht mehr im Raum. Der Chirurg machte demnach keinen Fehler, was allerdings bleibt, ist der Vorwurf, dass zu spät operiert wurde, weil die Kreislaufsituation des Patienten falsch eingeschätzt worden war. Um diese Frage zu klären, wurde ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben.

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Der Verteidiger des Chirurgen, Dieter Gschiel, nach dem Prozess

Dem Arzt wird vorgeworfen, bei der zweiten Operation, die nach Komplikationen notwendig geworden war, zu spät reagiert und die falsche Eingriffsmethode gewählt zu haben. Der behandelnde Chirurg aus dem Krankenhaus Güssing ist wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt. Vor Gericht bekannte sich der Arzt am Dienstag nicht schuldig.

Emotionale Verhandlung

Es war eine emotionale Verhandlung, vor allem für die Angehörigen des verstorbenen Bürgermeisters. Elf Zeugen waren geladen und ein Sachverständiger. Das Gericht versucht zu klären, was genau in der Nacht vom 16. auf den 17. März, also in der Nacht, als die zweite Operation durchgeführt wurde, geschah.

Es galt zu klären ab wann hat sich der Zustand des Patienten verschlechterte, wann die Blutung im Bauchraum festgestellt wurde, wer über welche Maßnahmen wann entschied, wann die zweite notwendige Operation eingeleitet wurde und warum sich der angeklagte Chirurg für eine laparoskopische Operation entschied.

Frage nach Eingriffsmethode

Eine der grundlegenden Fragen war, wie stabil der Zustand des Patienten war. Der Angeklagte sagte, der Patient sei ansprechbar gewesen, nur das Blutbild sei auffällig gewesen. Er habe sich daher für einen minimal-invasiven Eingriff entschieden. Auch der Anästhesist habe keine Bedenken diesbezüglich geäußert.

Während der Operation habe sich dann der Zustand des Bürgermeisters massiv verschlechtert, es sei zum Herzstillstand gekommen. Erst nachdem der Patient stabilisiert wurde, konnte man weiter operieren und die Ursache für die Blutung feststellen, so der Angeklagte.

„Ernst der Lage nicht erkannt“

Am Dienstag erklärte der Abteilungsleiter der Chirurgie im Zeugenstand, dass der verstorbene Neuberger Bürgermeister, Daniel Neubauer, zu „90 Prozent zu retten gewesen wäre“. Dazu hätte allerdings die Blutung früher erkannt und der Patient früher in den OP-Saal gebracht werden müssen. Außerdem hätte der Anästhesist eingreifen müssen.

Sein Eindruck sei, dass der Ernst der Lage von den Ärzten nicht erkannt worden sei. „Bei allen Beteiligten hätten die Alarmglocken läuten müssen“, sagte der Abteilungsleiter. Wäre eine Stunde früher reagiert worden, hätte der Patient mit einer Wahrscheinlichkeit von 90 Prozent überlebt. Ihm sei nicht klar, warum das nicht passiert sei. Ausschlaggebend für die Zweitoperation war eine Blutung im Bauchraum.

Für den Primar war auch klar, dass der Anästhesist auf den instabilen Zustand des Bürgermeisters hinweisen hätte müssen. „Dieser hat den Chirurgen vor der Operation aufzuklären“, meinte der Abteilungsleiter. Eine Entscheidung, wie operiert werden soll, müsse dann gemeinsam getroffen werden.

Der Anästhesist erklärte gegenüber Richterin Doris Halper-Praunias, es sei nicht seine Aufgabe, die Entscheidung des Chirurgen zu überprüfen. In dieser Situation habe er keine Kontraindikation gesehen, die gegen den Eingriff gesprochen habe. Man habe schnell handeln müssen.

Komplikationen nach Blinddarmoperation

Insgesamt wurden Ermittlungen gegen acht Ärzte des Krankenhauses Güssing eingeleitet, bei einem erhärtete sich der Verdacht - der Chirurg musste sich am Dienstag vor Gericht verantworten.

Neubauer hatte sich im März im Krankenhaus Güssing einer Blinddarmoperation unterzogen. Nach dem Eingriff kam es zu Komplikationen - er wurde daraufhin ein zweites Mal operiert. Nach dieser Operation verschlechterte sich sein Zustand, er wurde nach Graz verlegt, wo er kurz darauf starb.

Zu dem Fehler soll es bei der zweiten Operation gekommen sein. Laut Staatsanwaltschaft habe der Arzt zu spät gehandelt, außerdem habe er eine falsche Operationsmethode angewandt. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Arzt bis zu drei Jahre Haft.

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