42-Jähriger wegen Wiederbetätigung verurteilt

Ein 42-jähriger Burgenländer musste sich am Donnerstag wegen Hasspostings im Internet im Landesgericht Eisenstadt wegen Wiederbetätigung verantworten. Der Mann erhielt eine Geldstrafe von 4.500 Euro.

Dem gebürtigen Kärtner wurden insgesamt drei Postings in einem Zeitraum von fünf Monaten vorgelegt, die er auf der Internetplattform Facebook veröffentlicht hat. In diesen forderte der Angeklagte, dass Mauthausen „wieder geöffnet“ und Vergasungen durchgeführt werden sollen. Vor Gericht sprach der 42-Jährige von einer Kurzschlusshandlung und zeigte sich reumütig. Er habe sich hinreißen lassen und wollte damit seinen Ärger auf die Republik ausdrücken. Von der habe er sich im Stich gelassen gefühlt, als es um die Bewilligung einer Würstelhütte gegangen sei.

„Kritik hätte man auch anders ausdrücken können“

Staatsanwalt Roland Koch sagte, dass der Rechtsstaat Kritik aushalten müsse, es dürfe aber nicht sein, dass nationalsozialistische Zielsetzungen, Ideen oder Organisationen als gut oder nachahmenswert dargestellt werden. Kritik an der politischen Situation hätte man auch anders ausdrücken können, so Koch. In diesem Fall sei der Tatbestand der Wiederbetätigung erfüllt.

Urteil ist rechtskräftig

Verteidiger Nikolaus Mitrovits schloss sich der Ansicht des Staatsanwaltes weitgehend an. Seinem Mandanten sei klar, was in Mauthausen passiert ist und er bedauere zutiefst was er geschrieben habe. Die acht Geschworenen erklärten den Angeklagten in allen drei vorgelegten Postings der Wiederbetätigung schuldig. Die Strafe von drei Monaten bedingt wurde in eine Geldstrafe in der Höhe von 4.500 Euro umgewandelt. Der 42-Jährige nahm das Urteil an, der Staatsanwalt verzichtete auf weitere Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig.