BEGAS-Prozess: Schuldspruch für Schweifer

Im BEGAS-Prozess ist am Donnerstagnachmittag der ehemalige technische Vorstand Reinhard Schweifer wegen Untreue schuldig gesprochen worden. Die Strafe: neun Monate bedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Gericht unter Vorsitz von Richterin Karin Knöchl hat es als erwiesen angesehen, dass Schweifer wissentlich ungerechtfertigte Prämienzahlungen erhalten habe: und zwar in der Höhe von rund 39.000 Euro. Reinhard Schweifer, der seine Unschuld beteuert hat, hat drei Tage Bedenkzeit erbeten. Die Staatsanwältin hat keine Erklärung abgegeben.

Laut Anklage haben die beiden BEGAS-Vorstände Rudolf Simandl und Reinhard Schweifer ab 2006 unrechtmäßig Gehaltserhöhungen in Form von Wertanpassungen und Prämienzahlungen bezogen. Der Aufsichtsrat habe die Gehälter auf dem Stand 2005 einfrieren wollen, weil die beiden ohnehin mehr verdient hätten, als branchenüblich gewesen sei.

Von einem Vorwurf freigesprochen

Von einem Vorwurf wurde Schweifer heute freigesprochen: Es sei nicht nachweisbar, dass er gewusst hat, dass die jährlichen Wertanpassungen vertraglich nicht gedeckt gewesen seien. Anders bei den Prämienzahlungen. Dass er nicht gewusst hat, dass die Bemessungsgrundlage für die Prämien durch Rudolf Simandl eigenmächtig ausgeweitet worden sei, hat ihm das Gericht offenbar nicht abgenommen.

Anwalt „Enttäuschung ist sehr groß“

Rund 39.000 Euro an ungerechtfertigt bezogenen Prämien soll Schweifer an die Energie Burgenland, Rechtsnachfolgerin der BEGAS, zurückzahlen. Schweifer gab nach dem Urteil keine Erklärung ab. Sein Anwalt Philipp Metlich sagte: „Die Enttäuschung ist groß, weil tatsächlich kann man diese zwei Punkte nicht auseinander halten. Weil es waren dieselben Vertragsverhandlungen, es war der gleiche Vertrag - so gesehen ist es enttäuschen, auch wenn der Hauptpunkt zu einem Freispruch führte.“

Drei Tage Bedenkzeit

Auf die Nachfrage, ob er Rechtsmittel ergreifen würde antwortete Schweifers Anwalt: „Man hat die Möglichkeit Bedenkzeit zu nehmen, drei Tage. Herr Schweifer hat das so gemacht und das werden wir in Ruhe besprechen.“

Das Verfahren gegen die beiden verbliebenen Angeklagten, zwei Ex-BEGAS-Manager, wird am 6. Juli fortgesetzt.

In den Plädoyers zuvor hat die Staatsanwältin erklärt, der frühere BEGAS-Manager habe auf der kollektivvertraglichen Anpassung seines Vorstandsgehalts bestanden. Seine im Verfahren dargelegte Verantwortung könne „nicht aufrechterhalten werden“. Der Ex-Vorstand habe auch seine Gehaltsabrechnung gekannt und deshalb von der Erhöhung gewusst - er hätte sie auch rückgängig machen müssen.

Schweifer laut Zeugenaussage „zweite Geige“

Schweifer habe zwar, wie ein Zeuge bemerkte, in der BEGAS „die zweite Geige“ gespielt, er sei jedoch mit Rudolf Simandl am ersten Punkt im Unternehmen gesessen, sagte Piroska Vargha, die Anwältin der Energie Burgenland, die sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hat. Das 2012 aus der Fusion von BEWAG und BEGAS gebildete Unternehmen fordert von Schweifer 298.768 Euro Schadenersatz.

Schweifer: „Kann mir nichts vorwerfen“

Schweifer selbst wandte sich vor dem Urteil nochmals mit einer ausführlichen, teils emotionalen Darlegung der Vorgänge aus seiner Sicht an das Gericht. Dass sein Gehalt zwei bis drei Jahre eingefroren werden und erst dann wieder steigen sollte, sei nie Thema der Vertragsverhandlungen gewesen. Eine Gehaltsänderung während der Laufzeit des Vertrages hätte auch zu einer Vertragsänderung führen müssen, argumentierte er.

„Das Einzige was ich gemacht habe, war die Erfüllung eines beschlossenen und unterschriebenen Vertrages“ sagte er zum Abschluss „Für mich hat der Vertrag gelebt“ die kollektivvertragliche Anpassung sei kein Thema gewesen „Ich kann mir hier nichts vorwerfen“. Er habe sich in seinem ganzen Berufsleben nichts zuschulden kommen lassen. „Ich bitte um ein gerechtes Urteil“, sagte Schweifer.

Link:

BEGAS-Prozess: Aufsichtsratsvorsitzender befragt (burgenland.ORF.at; 22.5.2016)

BEGAS-Prozess: Aufsichtsräte sagen aus (burgenland.ORF.at; 20.5.2016)