Bienenstöcke müssen registriert werden
Laut österreichischem Tierseuchengesetz drohen Geldstrafen von bis zu 4.360 Euro, wenn ein Imker den Bestand seiner Bienenstöcke nicht meldet. Liegt kein Vorsatz vor, hat der Imker die Meldepflicht beispielsweise vergessen, beträgt die Geldstrafe laut österreichischem Gesundheitsministerium bis zu 1.450 Euro. Das tatsächliche Ausmaß der Strafe liegt im Ermessen der zuständigen Bezirkshauptmannschaft.
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Mehr Transparenz
Mario Reichmann ist seit etwa vier Monaten Obmann des Bienenzuchtvereines Stegersbach und Umgebung. Er steht der Registrierungspflicht für Bienenstöcke positiv gegenüber. „Es ist einerseits ein Mehraufwand, andererseits tut man sich leichter bei unterschiedlichen Krankheiten - Amerikanische Faulbrut oder Kleiner Beutekäfer, wo die Bedrohung aus Italien da ist - dass man im Seuchenfall weiß, wo Bienenstände sind“, so Reichmann. Außerdem bringe die Registrierungspflicht mehr Transparenz - man erfahre von Krankheiten auch dann, wenn sie außerhalb des Vereines auftrete.
Auch für den Obmann des burgenländischen Bienenzuchtvereins, Johann Pilz, ist der Mehraufwand in Ordnung, schließlich müssten alle Imker der Registrierungspflicht nachkommen. „Es sind viele Wanderimker, die sich irgendwo aufstellen. Die werden meistens nur von den Jägern entdeckt. Und wenn man gute Beziehungen hat, kann man etwas dagegen unternehmen“, so Pilz.
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Stichtag 31. Dezember 2016
Bis Jahresende hat sich jeder Imker - egal ob Hobbyimker oder Betrieb - mit seinen Bienenständen im sogenannten Veterinärinformationssystem, kurz VIS, zu registrieren. Bei der Erfassung der Daten stehen Imkern die Imkerei-Vereine, wie der burgenländische Bienenzuchtverein, zur Seite. Stichtag für die Registrierung ist der 31. Dezember 2016.