Bienenstöcke müssen registriert werden

Alle Bienenstöcke in Österreich müssen bis Ende des Jahres behördlich registriert sein. Damit sollen Seuchen schneller erfasst und bekämpft werden können. Kommen Imker der Registrierungspflicht nicht nach, drohen hohe Strafen.

Laut österreichischem Tierseuchengesetz drohen Geldstrafen von bis zu 4.360 Euro, wenn ein Imker den Bestand seiner Bienenstöcke nicht meldet. Liegt kein Vorsatz vor, hat der Imker die Meldepflicht beispielsweise vergessen, beträgt die Geldstrafe laut österreichischem Gesundheitsministerium bis zu 1.450 Euro. Das tatsächliche Ausmaß der Strafe liegt im Ermessen der zuständigen Bezirkshauptmannschaft.

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Bei Nicht-Registrierung drohen Strafen bis zu 4.360 Euro

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Alle Imker sind von der Registrierungspflicht betroffen

Mehr Transparenz

Mario Reichmann ist seit etwa vier Monaten Obmann des Bienenzuchtvereines Stegersbach und Umgebung. Er steht der Registrierungspflicht für Bienenstöcke positiv gegenüber. „Es ist einerseits ein Mehraufwand, andererseits tut man sich leichter bei unterschiedlichen Krankheiten - Amerikanische Faulbrut oder Kleiner Beutekäfer, wo die Bedrohung aus Italien da ist - dass man im Seuchenfall weiß, wo Bienenstände sind“, so Reichmann. Außerdem bringe die Registrierungspflicht mehr Transparenz - man erfahre von Krankheiten auch dann, wenn sie außerhalb des Vereines auftrete.

Auch für den Obmann des burgenländischen Bienenzuchtvereins, Johann Pilz, ist der Mehraufwand in Ordnung, schließlich müssten alle Imker der Registrierungspflicht nachkommen. „Es sind viele Wanderimker, die sich irgendwo aufstellen. Die werden meistens nur von den Jägern entdeckt. Und wenn man gute Beziehungen hat, kann man etwas dagegen unternehmen“, so Pilz.

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Bis Jahresende haben die Imker Zeit für die Registrierung

Stichtag 31. Dezember 2016

Bis Jahresende hat sich jeder Imker - egal ob Hobbyimker oder Betrieb - mit seinen Bienenständen im sogenannten Veterinärinformationssystem, kurz VIS, zu registrieren. Bei der Erfassung der Daten stehen Imkern die Imkerei-Vereine, wie der burgenländische Bienenzuchtverein, zur Seite. Stichtag für die Registrierung ist der 31. Dezember 2016.