Sozialpädagogin freigesprochen

In Eisenstadt hat am Dienstag der Prozess gegen eine 53-jährige Sozialpädagogin und ihre 33-jährige ehemalige Klientin mit Freisprüchen geendet. Die Anklage hatte der Sozialpädagogin schweren Betrug wegen zu viel verrechneter Betreuungsstunden vorgeworfen.

Die Klientin wurde vom Vorwurf des Diebstahls ebenso freigesprochen, bei einigen Fakten kam es zur Diversion. Eine Diversion ist eine Alternative zu einer Verurteilung. Die 53-Jährige soll laut Anklage für nicht erbrachte Betreuungen jahrelang Rechnungen gestellt und dabei zu viel verrechnet haben. Außerdem soll sie eine Klientin, die den Fall ins Rollen gebracht hat, zum Stehlen angestiftet haben. Die Sozialpädagogin hatte die Vorwürfe von Beginn an zurückgewiesen. Die Diebstähle habe es nie gegeben, schon gar nicht die Anstiftung dazu.

Die 33-Jährige hingegen sagte aus, in sieben Jahren sehr häufig gestohlen zu haben. Die Hauptangeklagte habe ihr gesagt, dass sie soviel brauche, weil sie so viele Ausgaben habe.

Muss gemeinnützige Arbeit leisten

Der Prozess hatte Anfang April begonnen und war dann vertagt worden. Am Dienstag wurden noch weitere Zeugen befragt, bevor das Beweisverfahren geschlossen wurde. Die Staatsanwältin hielt die Anklage in allen Punkten aufrecht, der Verteidiger der 53-Jährigen plädierte auf Freispruch. Der Verteidiger der Zweitangeklagten argumentierte, für seine Mandantin lägen die Voraussetzungen für eine diversionelle Lösung vor.

Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Karin Lückl sprach die Sozialpädagogin zur Gänze frei. Bei der Mitangeklagten wurden das Verfahren bezüglich einiger Fakten abgetrennt, die diversionell erledigt wurden. Die 33-Jährige muss nun binnen sechs Monaten 160 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

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