Neues Veranstaltungsgesetz beschlossen

In der heutigen Landtagssitzung ist das neue Veranstaltungsgesetz einstimmig beschlossen worden. Es soll die Genehmigung kleinerer Freiluftveranstaltungen vereinfachen. Allerdings seien viele der von den Vereinen kritisierten Punkte Bundessache, hieß es im Landtag.

Das neue Veranstaltungsgesetz, das die Abhaltung von Freiluftfesten mit weniger als 500 Besuchern deutlich vereinfacht, wurde von den Landtagsklubs von SPÖ und FPÖ gemeinsam erarbeitet. Im Landtag waren sich am Donnerstag alle Parteien darüber einig, wie wichtig die Vereine für das Gemeinwesen sind. Jeder Freiwillige, der seine Zeit für einen Verein opfere, gehöre unterstützt, sagte Gerhard Hutter vom Bündnis Liste Burgenland.

Grüne: Bürokratische Hürden abbauen

Der Abbau von bürokratischen Hürden etwa was die Abhaltung von Vereinsfesten betreffe, sei daher dringend notwendig, sagte Grün-Abgeordneter Wolfgang Spitzmüller und nannte Registrierkassen, Barrierefreiheit und die Abnahme als Veranstaltungsstätte als Beispiel. Es sei den Grünen schleierhaft, warum hier nicht stärker zwischen der Größe der unterschiedlichen Vereine unterschieden werde.

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Blaulichtorganisationen ausgenommen

Als wesentliche Punkte der Novelle nannte FPÖ-Abgeordneter Johann Richter zum Beispiel die Ausweitung der Ausnahmebestimmungen, die Bevorzugung von Feuerwehren, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Blaulichtorganisationen - diese würden in Zukunft nicht in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen. Außerdem seien Veranstaltungen mit unter 500 Besuchern von diesem Gesetz ausgenommen.

„Grundproblem nicht gelöst“

ÖVP-Landtagsabgeordneter und Landesparteiobmann Thomas Steiner sprach von einem Schritt in die richtige Richtung. Doch das Grundproblem der Vereinsfeste sei damit nicht gelöst, dieses liege im Gewerbe-, Sozial- und Steuerrecht und dafür sei der Bund zuständig.

Auch SPÖ-Klubobmann Robert Hergovich sah den Bund gefordert. Er hielt aber fest, dass die Änderung des Veranstaltungsgesetzes ein großer Wurf bei kleinem Gestaltungsspielraum sei.

Gastronomen besorgt

Das neu beschlossene Vereinsgesetz könnte für eine Schieflage sorgen, sagten dagegen die burgenländischen Gastronomen. Sie befürchten Nachteile für Nahversorger und Gasthäuser in den Dörfern.

Kleine Änderungen beim Jagdgesetz beschlossen

Die angekündigte Novelle zum Jagdgesetz, die auch die Gatterjagd strenger regeln soll, lässt noch auf sich warten, einstimmig beschlossen wurden lediglich kleinere Änderungen bei der Schnepfenjagd. Einstimmig zur Kenntnis genommen wurden zudem der Bericht über das Additionalitätsprogramm und ein Bericht des Rechnungshofes.

Feuerwehren unterstützen

Auch bei einem Entschließungsantrag zur Unterstützung der heimischen Feuerwehren herrschte im Landtag weitgehende Einigkeit, wenn auch keine Einstimmigkeit. Derzeit müssen Feuerwehren - anders als Rettungsorganisationen - bei der Anschaffung von Fahrzeugen und technischem Gerät Mehrwertsteuer bezahlen.

Diese Umsatzsteuerpflicht sei nicht nachvollziehbar, da die Finanzmittel für die Bereitstellung der neuen Ausrüstungsgegenstände von der öffentlichen Hand und zu einem Großteil von den Feuerwehren direkt aufgebracht werden müssten, sagte LBL-Abgeordneter Hutter. Daher müsse die Bundesregierung aufgefordert werden, dies zu ändern.

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Für Dienstfreistellung von Feuerwehrleuten

Eine weitere Forderung des von der SPÖ und FPÖ abgeänderten Antrages des Bündnis Liste Burgenland sei ein Modell zur Dienstfreistellung von Feuerwehrleuten in der Privatwirtschaft, sagte FPÖ-Mandatar Markus Wiesler. Dafür könnte Geld aus dem Katastrophenfonds des Bundes herangezogen werden. Ein ähnliches Modell gebe es bereits für Mitarbeiter des Landes, sagte SPÖ-Abgeordneter Ewald Schnecker. Es sehe zehn tage für Einsätze und Ausbildung vor.

Der ehemalige Feuerwehrreferent und jetzige ÖVP-Abgeordnete Franz Steindl wollte bei privaten Unternehmen einen anderen Weg gehen und brachte diesbezüglich seinerseits einen Abänderungsantrag ein. Er forderte steuerliche Anreize für Betriebe, die Feuerwehrleute beschäftigen und diese für wichtige Einsätze freistellen.

Grün-Abgeordnete Regina Petrik kritisierte, dass auch in diesem Fall Anträge der Opposition abgeändert wurden. Man könne in den unterschiedlichen Anträgen inhaltlich gar nicht so viele Differenzen erkennen, aber offensichtlich sei es wichtig, dass ein Antrag auf jeden Fall irgendwie abgeändert werde. Dem von der Rot-Blau abgeänderten Entschließungsantrag stimmten alle Parteien außer der ÖVP zu. Diese stimmte für den Abänderungsantrag von Steindl.

Resetar gegen Dunst

Schon in der Fragestunde kam es beim Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ zu einem emotionalen Rededuell zwischen SPÖ-Landesrätin Verena Dunst und ÖVP-Abgeordneter Michaela Resetar. Die Auseinandersetzung flammte am Nachmittag bei einem Entschließungsantrag, mit dem Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen aufgehoben werden sollen, noch einmal auf. Einen einstimmigen Beschluss gab es auch in diesem Fall nicht. Die ÖVP stimmte neuerlich für ihren Abänderungsantrag.

Insgesamt gab es 16 Tagesordnungspunkte - von der Einrichtung eines Kinder- und Jugendhilfereferates bis hin zu einem Maßnahmenpaket zur Einhaltung des Abfallwirtschaftsgesetzes. Letzter Tagesordnungspunkt war ein Antrag der Grünen, die das Kleine Glücksspiel aus dem Veranstaltungsgesetz streichen wollten - dabei kam es dann zu einer kleinen Abstimmungspanne - mehr dazu in Landtag: Grüne Abstimmungspanne.

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