Veranstaltungsgesetz wird novelliert

Die Genehmigung von Vereinsfesten im Burgenland soll in Zukunft einfacher und billiger werden. Dazu wird das Veranstaltungsgesetz geändert, kündigten am Mittwoch die Regierungsparteien SPÖ und FPÖ an.

Das neue Veranstaltungsgesetz des Landes soll das Anmelden von Vereinsfesten beschleunigen und billiger machen, so das Versprechen der rot-blauen Regierungsparteien. Mit dem neuen Gesetz komme das Land den Vereinen so weit entgegen, wie es die eigenen Möglichkeiten zulassen, nachdem auf Bundesebene diesbezüglich nichts geschehe, sagte SPÖ-Klubobmann Robert Hergovich bei einer Pressekonferenz am Mittwoch.

Geza Molnar und Robert Hergovich

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Geza Molner und Robert Hergovich

Weniger Bürokratie

Die Gesetzesnovelle sieht zwei Änderungen vor: Erstens sind in Zukunft neben Feuerwehren auch Rettungsorganisationen vom Gesetz ausgenommen. Wenn sie etwa einen Gesundheitstag oder eine Leistungsschau veranstalten, müssen sie das Fest nicht mehr extra genehmigen lassen. Dasselbe gilt für Wandertage. Zweitens werden auch Vereinsfeste mit unter 500 Teilnehmern, wenn sie im Freien stattfinden, von den Auflagen des Gesetzes befreit. Sie müssen ihre Veranstaltungen nur noch anmelden und vorweisen, dass die Zelte und Bühnen den Sicherheitsvorgaben entsprechen. Das bedeute einerseits weniger Bürokratie, andererseits aber weiterhin volle Gewährleistung der Sicherheit, so der stellvertretende FPÖ-Klubobmann Geza Molnar.

Das Gesetz soll in der nächsten Landtagssitzung beschlossen werden. Die rot-blauen Fraktionschefs halten es für wahrscheinlich, dass die anderen Parteien im Landtag die Änderungen mittragen werden.

ÖVP unterstützt Novelle

„Das neue Veranstaltungsgesetz ist ein erster Schritt, den wir unterstützen. Aber es bleibt auch eine Rauchgranate“, sagte ÖVP-Landesgeschäftsführer Christoph Wolf. Bei genauerer Betrachtung verpuffe die Wirkung, das Grundproblem der leidgeplagten Vereine werde nicht gelöst, so Wolf in einer Aussendung. Die Inhalte der vielen Anzeigen und die Gründe von Absagen von Veranstaltungen zielen auf das Steuerrecht, die Gewerbeordnung und das Sozialversicherungsrecht ab.