Verkehr darf weiter über Umfahrung rollen

Der Verkehr darf weiter auf der Umfahrung von Schützen am Gebirge rollen. Das Landesverwaltungsgericht Burgenland hat am Dienstag beschlossen die aufschiebende Wirkung von Anrainer-Beschwerden gegen die wasserrechtliche Bewilligung auszuschließen.

Das Land dürfe diese Bewilligung nun wieder beanspruchen, so das Landesverwaltungsgericht. Entscheidend sei das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit durch Aufrechterhaltung der derzeitigen Verkehrsverbindung über die bereits betriebene Umfahrungsstraße, heißt es.

Der frühere Straßenverlauf der B50 existiere nicht mehr, der Verkehr könnte nicht mehr über das Ortsgebiet geführt werden. Die gänzliche Außerbetriebnahme der Umfahrung hätte erheblich längere Ausweichrouten für den Verkehr zwischen Schützen und Eisenstadt und von Donnerskirchen nach Eisenstadt zur Folge. Von Donnerskirchen könnte man nicht mehr direkt nach Oggau und von Eisenstadt nicht mehr über Schützen nach Donnerskirchen und weiter nach Neusiedl fahren.

Landesverwaltungsgericht prüft

Die Verkehrsführung über die längeren Ausweichrouten würde zu einer höheren Unfallgefahr und mehr Immissionsbelastung der Anrainer auf den Ausweichrouten führen. Die Ausübung der wasserrechtlichen Berechtigung war wegen Gefahr im Verzug dringend geboten.

Dieser Beschluss hat keinen Einfluss auf die Frage, ob die erteilte wasserrechtliche Bewilligung rechtmäßig ist. Das Landesverwaltungsgericht Burgenland prüft im fortgesetzten Verfahren, ob die öffentlichen Rechte der Anrainer dem Gesetz entsprechend berücksichtigt wurden.

Anrainer weiterhin für Sperre

Die 29 Anrainer sind weiterhin der festen Überzeugung, dass viele Argumente für die sofortige Sperrung der Umfahrungsstraße sprechen, wie sie in einer Presseaussendung betonen. Die Rückführung des Verkehrs auf die alte Strecke, sei ohne Probleme möglich. Man prüfe nun die Anrufung des Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in der Causa, heißt es vom Verein Pro Region Neusiedler See.