Erpressungsprozess: Opfer im Interview
Immer wieder soll die Prostituierte dem angehenden Priester gedroht haben. Sie werde der Seminarleitung - wahrheitswidrig wie es in der Anklage heißt - erzählen, dass es zwischen ihnen Sex gegeben habe. Der Mann solle zahlen, sonst werde sie die Geschichte verbreiten. Zweieinhalb Jahre lang, von Oktober 2012 bis März 2015, soll die 29-jährige Rumänin immer wieder Geld gefordert haben.
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Insgesamt soll der Burgenländer rund 400.000 Euro gezahlt haben. Die Frau habe geplant, ihn beruflich zu ruinieren. Schließlich erstattete er Anzeige. Die Anklage lautet auf das Verbrechen der schweren Erpressung. Bei Schuldspruch drohen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.
Angeklagte bekannte sich nicht schuldig
Wie der Verteidiger der Frau, Alexander Philipp, sagte, bekannte sich seine Mandantin nicht schuldig. Der Mann habe ihr zwar Geld gegeben, aber bei weitem nicht in dieser Höhe, so der Anwalt vor Prozessbeginn vor zahlreichen Journalisten. Phillip sprach von einem Betrag von „maximal 60.000 bis 70.000 Euro“. Sie habe ihn nie erpresst.
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Er habe die Frau unterstützen wollen, aus dem Milieu zu kommen. Der Mann soll sie in ihrem Arbeitsumfeld aufgesucht und immer wieder besucht und mit ihr gesprochen haben. Sex habe es nie gegeben, sagte der Verteidiger.
Aus Mitleid gehandelt
Der mittlerweile ehemalige Priesterseminarist wies die Aussagen der Angeklagten vehement zurück. Die Frau habe ihn in Wien angesprochen und er habe aus Mitleid den Kontakt begonnen. Sie habe ihn erpresst und ihn mit falschen Behauptungen unter Druck gesetzt und er habe ihr tatsächlich 400.000 Euro gegeben. Der Burgenländer war in einem Seminar in der Schweiz. Priester wurde der 31-Jährige nicht. Er wollte Pastoralassistent in einem Schweizer Bistum werden. Mit der Diözese Eisenstadt hat er nichts zu tun.
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Das Opfer im Gespräch mit ORF-Burgenland-Reporterin Patricia Spieß.
Die Angeklagte lüge, so der Mann. Er will nicht erkannt werden.
Widersprüchliche Angaben
Während der Verhandlung am Mittwoch stellte sich die Frage, wie viel Geld tatsächlich geflossen ist, als nahezu unbeantwortbar dar. Die Angeklagte machte mehrere zum Teil widersprüchliche Angaben. Das Opfer soll angegeben haben, sie habe etwa 15.000 Euro für eine Brustverkleinerung haben wollen. Das stimme nicht, entgegnete sie. „Das ist mein Beruf. Warum sollte ich meine Brüste verkleinern lassen?“, meinte sie. In einem Punkt waren sich Angeklagte und Opfer einig: keinen Sex miteinander gehabt zu haben.
Der Prozess wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Alexander Glanz sprach sich unter anderem aufgrund der Beschaffung eines Aktes von den rumänischen Behörden für die Vertagung aus.