Mensdorff-Pouilly: Vergleich mit Tierschützern

Alfons Mensdorff-Pouilly und der Verein gegen Tierfabriken (VGT) haben sich am Mittwoch am Bezirksgericht Güssing verglichen. Mensdorff-Pouilly hatte die Tierschützer wegen Besitzstörung geklagt.

VGT-Obmann Martin Balluch verpflichtet sich, das unbefugte Betreten von Mensdorffs Grundstücken künftig zu unterlassen. Der Verein hatte in der Vergangenheit immer wieder dagegen protestiert, dass eigens für die Jagd gezüchtete Fasane, Rebhühner und Enten ausgesetzt und abgeschossen wurden - mehr dazu in Tierschützerin attackiert: Video als Beweis.

Alfons Mensdorff-Pouilly und Martin Balluch

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Alfons Mensdorff-Pouilly diskutiert mit Martin Balluch

Mensdorff-Pouilly veranstaltet seit vielen Jahren Jagden im Südburgenland. Er lebt zum Teil davon. Gatterjagden seien Tierquälerei, kritisieren die VGT-Aktivisten vom „Verein gegen Tierfabriken“ VGT. Sie hatten deshalb diese Jagden mehrmals gezielt gestört, auch um öffentlichen Druck aufzubauen. Dabei hätten sie unbefugt Privatgrund von Mensdorff betreten, hatte dieser moniert und wegen Besitzstörung geklagt - mehr dazu in Alfons Mensdorff-Pouilly klagt VGT.

Man habe sich bei den Aktionen gegen Mensdorff-Pouilly immer auf öffentlichen Wegen aufgehalten, sagte hingegen VGT-Obmann Martin Balluch. Im Prozess am Mittwoch regte der Richter gleich zu Beginn den Vergleich an, dem beide Seiten nach kurzer Beratung auch zustimmten.

Martin Balluch und Alfons Mensdorff-Pouilly

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Die beiden Kontrahenten schlossen vor Gericht einen Vergleich ab

„Freundlicher“ Ausklang

Nach der Verhandlung unterhielten sich die beiden Kontrahenten durchaus freundlich miteinander. Er sei sehr zufrieden, weil man sich darauf geeinigt habe, dass sein Grund sein Grund bleibe, sagte Mensdorff-Pouilly in einer ersten Reaktion. „Wenn ich den Herrn Doktor Balluch und seine Aktivisten einlade, darauf zu kommen, dann können sie kommen und sonst ist dort Ruhe.“

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Erste Reaktionen nach Vergleich

ORF-Burgenland-Redakteur Norbert Lehner sprach mit den Prozess-Kontrahenten über das Ergebnis.

Auch VGT-Obmann Balluch kann mit dem Vergleich gut leben: „So wie diese Vergleichsformulierung ist, bedeutet das nur, ich darf etwas nicht tun, was ich eh nicht gemacht habe und auch nicht vorhabe zu tun, nämlich unbefugt Privatgrund zu betreten.“ Noch offen ist ein Strafverfahren. Balluch hatte Mensdorff-Pouilly wegen Tierquälerei angezeigt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt noch.