Erben und Schenken: Was sich ändert

Am 1. Jänner 2016 tritt eine Änderung des Grunderwerbssteuergesetzes in Kraft. Darin wird das Erben und Schenken innerhalb der Familie neu berechnet. Die Notare werden derzeit von besorgten Bürgern, die Verteuerungen befürchten, regelrecht gestürmt.

Die Befürchtungen bestehen in manchen Fällen zu Recht, in anderen kann sich die derzeitige Situation sogar verbessern. Wer etwa eine Niedrigpreis-Immobilie in einer weniger attraktiven Lage oder eine landwirtschaftliche Liegenschaft vererbt oder geschenkt bekommt, kann ab nächstem Jahr unter Umständen Kosten sparen. Wer hingegen vor langer Zeit Grund und Boden billig gekauft hat in einer Gegend, die jetzt aufgewertet worden ist, muss voraussichtlich mehr Steuern zahlen.

Verkehrswert statt Einheitswert

Die neue Steuer zu errechnen, ist in jedem Fall sehr kompliziert. Bis Jahresende 2015 hängt die Steuerlast vom sogenannten Einheitswert ab. Den Einheitswert bestimmt das Finanzamt. Ab 1. Jänner 2016 wird die Grunderwerbssteuer nach dem sogenannten Verkehrswert ermittelt. Der Verkehrswert soll dem tatsächlichen Grundstückswert entsprechen.

Notar Heinz Manninger

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Notar Heinz Manninger

"Die Überschreibung ab 1.1.2016 wird sicher für jene Personen erheblich teurer, die einen Verkehrswert übertragen, der jenseits der 500.000 Euro Marke liegt. Für Übertragungen im Wertbereich von Einfamilienhäusern, Grundstücken oder Wohnungen, die in etwa zwischen 100.000 und 250.000 Euro liegen, wird es keine gravierenden Änderungen geben, sagt Heinz Manninger, Notar in Eisenstadt.

Ermittlung des Verkehrswerts

Der Verkehrswert einer Immobilie kann durch ein Schätzgutachten ermittelt werden. Der Wert kann auch über den Immobilienspiegel der Wirtschaftskammer ermittelt werden. Die dritte Variante ist das sogenannte Pauschalwertmodell. Dieses Modell ist wiederum sehr kompliziert: Der Wert des Grundstücks entspricht der Grundfläche mal dem dreifachen Bodenwert mal dem Hochrechnungsfaktor. Die jeweiligen Hochrechnungsfaktoren hat das Finanzamt nach Postleitzahlen festgelegt. Kittsee und Pama (Bezirk Neusiedl am See) haben die höchsten Hochrechnungsfaktoren im Burgenland, nämlich Faktor 8. Diesen Hochrechnungsfaktor hat beispielsweise auch Kitzbühel.

Erben und Schenken

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Hochrechnungsfaktoren

„Ausgleichender“ Hochrechnungsfaktor

„Dieser Hochrechnungsfaktor ist in manchen Gemeinden deshalb so hoch, weil vermutlich in diesen Gemeinden die Einheitswerte zu tief sind. Vermutlich ist dort der Zuzug oder der Verkehrswert der Grundstücke höher und dadurch will man das durch diese Hochrechnungsfaktoren ausgleichen“, sagt Manninger. Das Finanzministerium hat am 10. November den Entwurf für das neue Gesetz vorgelegt. Die Begutachtungsfrist endet am 1. Dezember.

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