Praxiseinbrüche: Dreieinhalb Jahre Haft

Einbrüche in Zahnarztordinationen in Ostösterreich haben einen 44-jährigen Serben in Eisenstadt auf die Anklagebank gebracht. Die Staatsanwaltschaft warf ihm drei Delikte in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland vor.

Ein Schöffensenat verurteilte den Mann am Freitag zu dreieinhalb Jahren Haft. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Beschuldigte war, laut Anklage, Anfang März dieses Jahres in eine Praxis in Fischamend (Bezirk Wien-Umgebung) und in der Nacht von 27. auf 28. März in die Ordinationen von Zahnärzten in Parndorf (Bezirk Neusiedl am See) und in Wien-Liesing eingedrungen, indem er Fenster aufgezwängt oder eingeschlagen hatte. Zum Diebesgut gehörten unter anderem zahlreiche Zahnarztwerkzeuge, zahnärztliche Elektrogeräte und Verbrauchsmaterial.

Ähnliche Vorgehensweise bei allen drei Einbrüchen

Zu den Taten in Fischamend und Parndorf zeigte sich der 44-Jährige geständig. Mit dem Einbruch in die Wiener Praxis, der mit nur geringem Zeitabstand zum Coup im Burgenland verübt worden war, wollte er jedoch nichts zu tun haben. An dem Tag sei er von Serbien über Ungarn ins Burgenland gefahren. Staatsanwalt Roland Koch hielt ihm vor, dass die Vorgehensweise bei allen drei Coups übereinstimme: Unter anderem waren bei den zahnärztlichen Behandlungseinheiten jeweils die gleichen Schläuche abgetrennt worden, um die Diebstähle zu begehen.

Der Verteidiger des 44-Jährigen schilderte dem Gericht die traurige finanzielle Lage, in der sich sein Mandant befunden hätte. Mit den Zahnarzt-Einbrüchen habe er die internationale Tenniskarriere seiner Tochter finanzieren wollen. 500 Euro monatlich, die er als Schlosser und als Fußballtrainer verdiente, hätten dazu nicht ausgereicht. Außerdem habe der Angeklagte Schulden begleichen wollen.

Mann bereits in der Schweiz verurteilt

Im Prozess kam auch eine 2012 in der Schweiz verhängte Strafe zur Sprache. Damals war der 44-Jährige wegen 40-fachen Einbruchs zu sechs Jahren verurteilt und im Vorjahr bedingt entlassen worden. Er bitte alle Zahnärzte um Entschuldigung, sagte der 44-Jährige zum Schluss unter Tränen. Er bitte auch das hohe Gericht, ihm zu verzeihen, dass er diesen Fehler gemacht habe. Der Schöffensenat sprach den Mann in allen drei Fällen schuldig. Der durch die Einbrüche verursachte Gesamtschaden beläuft sich auf 190.000 Euro.

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