Toter Taxifahrer: Ein Jahr Gefängnis

In Eisenstadt ist am Donnerstag jener 24-jährige Autofahrer vor Gericht gestanden, der heuer beim Surfopening in Podersdorf (Bezrik Neusiedl) einen Unfall verursachte, bei dem ein 67-jähriger Taxifahrer aus Neusiedl am See starb.

Der Prozess war nach knapp einer Stunde vorbei und endete mit einem Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Umständen. Der Angeklagte, ein 24-jähriger, in Wien lebender Rumäne, hat sich am Donnerstag vor Gericht schuldig im Sinne der Anklage bekannt. Er vertrat sich selbst und hatte keinen Verteidiger. Das Urteil: Ein Jahr unbedingte Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Keine Erinnerung an Unfallhergang

An den Unfall beim Surfopening könne er sich nicht mehr erinnern. Seine letzte Erinnerung sei, dass er das Auto in Podersdorf geparkt habe und mit seinen Freunden ausgestiegen sei. Das sei es gewesen, sagte der Angeklagte. Die Richterin trug vor, was sich in den frühen Morgenstunden des 25. April laut Gutachtern und Sachverständigen zugetragen hat: Der 24-jährige stieg alkoholisiert - laut Bluttest mit 1,2 bis 1,4 Promille - in sein Auto und fuhr mit seinen Freunden aus Podersdorf weg. Dabei war er viel zu schnell unterwegs. Laut Sachverständigengutachten fuhr er 130 Kilometer pro Stunde in einer Tempo-50-Zone.

In einer Kurve geriet der junge Mann auf die Gegenfahrbahn und krachte in das Auto des Taxilenkers - mehr dazu in Podersdorf: Toter nach Verkehrsunfall. Der 67-Jährige wurde dabei aus seinem Wagen geschleudert und starb an einem Brustkorbtrauma. Der Angeklagte selbst wurde bei dem Unfall schwer verletzt. Seine Mitfahrer erlitten leichte Verletzungen.

Prozess Verkehrsunfall mit Todesfolge Taxilenker Podersdorf

ORF

Der Angeklagte zeigte beim Prozess Reue für seine Tat

Freiheitsstrafe von einem Jahr unbedingt

Vor Gericht entschuldigte sich der Angeklagte am Donnerstag bei der Familie des Taxifahrers. Es tue ihm leid, er habe es ganz bestimmt nicht absichtlich gemacht, so der Angeklagte. Die Richterin verurteilte den 24-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr unbedingt und zu einer symbolischen Geldzahlung von insgesamt 1.500 Euro an die Hinterbliebenen des Unfallopfers. Den Rest ihrer Forderungen müssen die Angehörigen auf dem Zivilrechtsweg einklagen.

Als mildernd wertete sie das reumütige Geständnis des Angeklagten und seine Bereitschaft zur Wiedergutmachung. Aber als erschwerend betrachtete die Richterin, neben der Alkoholisierung und der rücksichtslosen Fahrweise, eine einschlägige Vorstrafe des Angeklagten wegen Körperverletzung im Zusammenhang mit einem Drogendelikt.