Mordfall Potzneusiedl: U-Haft verlängert
Die Entscheidung erfolge durch Gerichtsbeschluss, da die Verteidiger auf die Durchführung einer Haftprüfungsverhandlung verzichtet hätten, hieß es aus dem Landesgericht Eisenstadt zur APA. Flucht- und Verdunkelungsgefahr blieben als Haftgründe weiterhin aufrecht, die Untersuchungshaft sei bei einem Tötungsdelikt obligatorisch.
Ermittlungen laufen weiter
Die nächste Haftprüfung findet in einem Monat statt. Bei den zwei am Tag nach dem Leichenfund Festgenommenen soll es sich laut Medienberichten um den Ex-Lebensgefährten der 57-Jährigen und dessen neue Freundin handeln. Seitens der Staatsanwaltschaft wurde das aber bislang nicht bestätigt. Die Ermittlungen sind noch nicht beendet, hieß es auf Nachfrage des ORF-Burgenland.
Links:
- Frau in Potzneusiedl erstochen (burgenland.ORF.at, 7.9.2015)
- Bluttat in Potzneusiedl: U-Haft verhängt (burgenland.ORF.at, 10.9.2015)