Maurerfäustel-Prozess: Drei Jahre unbedingt

Im Prozess um die Maurerfäustel-Attacke in Zagersdorf ist am Donnerstag im Landesgericht Eisenstadt das Urteil gefallen: Der 69-jährige Angeklagte wurde zu drei Jahren unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte auf Mordversuch plädiert. Die Geschworenen sprachen den Angeklagten aber nur wegen versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung schuldig. Der Tötungsvorsatz wurde von den Geschworenen verneint. Der Angeklagte meldete Berufung an, von der Staatsanwaltschaft gab es noch keine Erklärung.

Ehefrau war am Wort

Am Donnerstag wurde die Version des Opfers, der 45-jährigen Ehefrau des 69-jährigen Angeklagten, via Video gehört. Sie beschrieb, wie ihr Mann sie von hinten angegriffen habe. Nach dem Video der Tatortrekonstruktion zeigte sich ganz klar: Es steht Aussage gegen Aussage. Der Angeklagte blieb weiter dabei: Er sei von seiner Frau mit dem Maurerfäustel angegriffen worden, habe sich gewehrt und erst auf sie eingeschlagen, als sie ihm gedroht habe, seine Katzen umzubringen. Das sei für ihn als extremen Katzenfreund so gewesen, als ob man ihm ins Herz gestochen hätte, sagte er. Der Mann hat insgesamt elf Katzen, die er als Kinder bezeichnet und die ihm alles bedeuten - mehr dazu in Mordversuch-Angeklagter: „Nicht schuldig“.

Angeklagter vor Gericht

ORF/Vera Ulber-Kassanits

Zweiter Prozesstag

Ehefrau: Mann schlug völlig überraschend zu

Seine Ehefrau wurde bei der Attacke vier Mal am Kopf getroffen. Sie sagte vor Gericht nicht aus, ihre Einvernahme wurde am Donnerstagvormittag nur vorgelesen. Auch bei der Tatrekonstruktion schilderte sie eine völlig andere Version der Attacke: Ihr Mann habe ihr grundlos und völlig überraschend von hinten mit dem Maurerfäustel zweimal auf den Kopf geschlagen.

Dann habe sie sich umgedreht und seine Schläge mit den Händen abgewehrt, ihr Mann habe aber noch zwei Mal zugeschlagen. Sie sei blutüberströmt auf die Straße gelaufen und habe um Hilfe gerufen, so die Ehefrau. Im Spital sei sie nur stationär behandelt worden, sie habe sich um die Katzen kümmern müssen. Die vier Wunden am Kopf seien getackert worden.

Ehefrau: Liebe ihn noch immer

Die 45-Jährige hat seit der Tat 30 Kilogramm abgenommen. Sie leide noch immer an Gleichgewichtsstörungen und Kopfschmerzen. Sie nehme auch Beruhigungs- und Schlafmittel. Ihren Schadenersatzanspruch in der Höhe von 2.250 Euro hat der Angeklagte anerkannt. Bei ihrer Einvernahme bekannte sich die Frau weiterhin zu ihrem Mann - auch nach der Attacke liebe sie ihn.