Mordversuch-Angeklagter: „Nicht schuldig“

In Eisenstadt muss sich ein 69-jähriger Mann vor Gericht wegen versuchten Mordes verantworten. Er soll im Februar in Zagersdorf seine Lebensgefährtin mit einem Maurerfäustel attackiert haben. Der Angeklagte bekannte sich am Mittwoch nicht schuldig im Sinne der Anklage.

Zu der Attacke soll es laut Anklage am 15. Februar im Garten des Hauses in Zagersdorf gekommen sein, das beide gemeinsam bewohnten - mehr dazu in Mann ging mit Hammer auf Frau los. Über das tatsächliche Geschehen gibt es unterschiedliche Versionen: Während die Ehefrau im Ermittlungsverfahren zu Protokoll gab, ihr Mann habe sie von hinten mit dem Maurerfäustel angegriffen, schilderte der Angeklagte vor Gericht das Gegenteil: Er habe aus dem Augenwinkel gesehen, wie sich seine Frau von hinten mit einem Hammer genähert habe.

„Alles wegen der Katzen“ - so lässt sich die Attacke zumindest nach der Darstellung des Angeklagten zusammenfassen. Dieser, ein gebürtiger Deutscher und ausgewiesener Katzenliebhaber mit insgesamt neun Tieren in seinem Haus in Zagersdorf, hatte Mitte Februar im Garten einen Streit mit seiner Ehefrau. Hintergrund war der Umstand, dass der 69-Jährige eine Freundin hatte - ebenfalls eine Katzenfreundin.

Angeklagter vor Gericht

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Der Angeklagte bestritt vor Gericht jegliche Mordabsicht

Angeklagter: Im Zorn zugeschlagen

Der Angeklagte hatte seine Freundin über das Internet kennengelernt. Nach wenigen Monaten hatte sich das Paar bereits verlobt. Die Ehefrau - sie ist um 24 Jahre jünger als ihr Mann - sei eifersüchtig gewesen und habe ihm im Garten mit einem Maurerfäustel gedroht, sagte der Angeklagte vor Gericht aus.

Er habe versucht, ihr das Werkzeug zu entreißen und sie im Gerangel mit dem Hammer am Kopf verletzt. Seine Ehefrau sei gestürzt und habe gerufen: „Ich töte Deine Katzen!“. Daraufhin sei er so zornig geworden, dass er weitere Male auf sie einschlagen habe, so der Angeklagte.

Staatsanwältin vermutet Mordabsicht

Laut dem Sachverständigen-Gutachten der Ärztin waren die Schläge geeignet, die Ehefrau zu töten. Tatsächlich erlitt die Frau stark blutende Riss-Quetschwunden am Kopf, aber keine lebensgefährlichen Verletzungen. Staatsanwältin Verena Strnad geht davon aus, dass der Angeklagte schon seit Wochen vorhatte, seine Ehefrau zu beseitigen. Die Verlobung mit der Internetbekanntschaft, ein bestellter Umzugs-Lkw und seine Einverleibung des Hauses sprächen für die Mordabsicht, so die Staatsanwältin.

Als Indiz für eine vorbereitete Tat wertete die Staatsanwältin auch ein ein Meter tiefes Loch, das der Angeklagte in seinem Graben unweit vom Tatort eingraben wollte. Er habe nur eine Tonne eingraben wollen, um Wasser im Boden versickern zu lassen, sagte der 69-Jährige.

Die Anklägerin zitierte auch aus einem Brief des Mannes an seine Freundin, in dem dieser Überlegungen anstellte, um aus der „Ehefalle“ herauszukommen. „Ersch.... und vergr...“ sei dabei die „kostengünstigste“ Version. Das sei unüberlegt gewesen, meinte der 69-Jährige, der auf Nachfragen aus dem Richtersenat betonte: „Ich habe einfach nur zugeschlagen, ohne zu denken, ohne zu überlegen.“

Angeklagter bestreitet Absicht

Der Angeklagte wiederum bestritt am Mittwoch vor Gericht jegliche Absicht. Es tue ihm unfassbar leid und er sei schuldig, seine Frau schwer verletzt zu haben. Die Ehefrau des Angeklagten wird nicht persönlich vor Gericht aussagen - ihre Aussage wird voraussichtlich nur verlesen. Die Forderung der Ehefrau, die 2.250 Euro Schmerzensgeld verlangte, akzeptierte der Angeklagte.

Urteil am Donnerstag

Die Geschworenen müssen gemeinsam mit den Richtern entscheiden, ob tatsächlich ein Mordversuch vorliegt. Das Urteil wird für Donnerstag erwartet. Der Angeklagte sitzt seit Mitte Februar in Untersuchungshaft - im Falle einer Verurteilung wegen versuchten Mordes drohen ihm 20 Jahre Freiheitsstrafe.