Fischer-Prozess: Entscheidung im Juli

In Mattersburg ist heute der Zivilprozess rund um Schlagerstar Helene Fischer weiter gegangen: Ein Pensionist klagte sie, weil er sich von ihr diskriminiert gefühlt hatte. Die Entscheidung, ob das Bezirksgericht für diese Klage überhaupt zuständig ist, wird im Juli schriftlich zugestellt.

Der Pensionist Heimo Eitel leidet an einer Erkrankung des motorischen Nervensystems und behauptet, Fischer habe bei einem Konzert im vergangenen Juli in Mörbisch um ihn und eine Gruppe von Behinderten einen großen Bogen gemacht und sie habe alle ausgelacht.

Eitel beharrte auf Vorwürfen

Eitel blieb auch am Montag vor der Verhandlung dabei: Helene Fischer habe ihn beleidigt. Sie habe sich damals sehr eigenartig benommen und habe ihn und seine Gruppe mit drei Schimpfworten beschimpft. Der 62-Jährige fordert Schmerzensgeld - mehr dazu in Helene Fischer reagiert auf Mobbingvorwürfe, Prozess gegen Helene Fischer in Mattersburg und Helene Fischer: Prozess-Fortsetzung im Juni.

Kläger Heimo Eitel mit Anwalt Klaus Philipp

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Heimo Eitel mit seinem Anwalt Klaus Philipp

Fischer weist alle Vorwürfe zurück

Helene Fischer, die bei beiden Prozessrunde nicht persönlich dabei war, hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Ihr Anwalt Alexander Wanke hatte erklärt, seine Mandantin habe den Pensionisten nie beleidigt und er sagte auch am Montag, Fischer habe diesen Vorfall überhaupt nie erlebt, das habe so nie stattgefunden. Eitel wollte ursprünglich als Entschuldigung ein Treffen mit der Sängerin. Seine Klage stützt er auf das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz.

Verhandlung im Zivilprozess gegen Helene Fischer beginnt

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Verhandlung im Bezirksgericht Mattersburg

Am Montag ging es in der Verhandlung darum, ob das Bezirksgericht für den Fall überhaupt zuständig ist, die Runde dauerte nur zehn Minuten. Dann stand fest: Die Entscheidung über die Zuständigkeit wird im Juli schriftlich zugestellt. Wenn ja, wird der Prozess fortgesetzt, wenn nein, wird die Klage wegen Unzuständigkeit zurückgewiesen.