Erstmals fix reservierte Vorzugsmandate

Durch die Verfassungsreform wurde im Burgenland das Persönlichkeitswahlrecht beträchtlich gestärkt: In jedem Bezirk ist ein Mandat pro Partei fix für den Vorzugsstimmenstärksten reserviert, dabei gilt: Vorzugsstimme schlägt Parteistimme.

Jeder Wähler kann bei der Landtagswahl im jeweiligen Wahlkreis bis zu drei Kandidaten Vorzugsstimmen geben, einzige Voraussetzung: Diese drei müssen derselben Partei angehören. Schafft die Partei ein Grundmandat in dem Wahlkreis, dann geht dieses Mandat fix an den Kandidaten mit den meisten Vorzugsstimmen. Es gibt also nicht mehr die übliche Hürde, dass eine Mindestanzahl an Vorzugsstimmen erreicht werden muss.

Vorzugsstimme schlägt Parteistimme

Auf Landesebene kann jeder Wähler eine Vorzugsstimme vergeben. Hier muss ein Kandidat vier Prozent der Parteisumme an Vorzugsstimmen erhalten, um vorgereiht zu werden. Klar geregelt ist in der Landtagswahlordnung, dass im Wahlkreis - also dem jeweiligen Bezirk - gewählte Kandidaten das Grundmandat annehmen müssen, also kein Mandat über die Landesliste bekommen dürfen. Damit wird der Einfluss der Parteizentralen auf die Mandatszuweisungen eingeschränkt.

Außerdem gilt eine Regelung, die es sonst nur noch in Niederösterreich gibt: Vorzugsstimme schlägt Parteistimme. Kreuzt ein Wähler die Partei A an, gibt die Vorzugstimme aber einem Kandidat von Partei B, gilt die Stimme für Partei B. Diese Regelung wurde in Niederösterreich von der Opposition heftig kritisiert - die Grünen brachten es vor den Verfassungsgerichtshof, der das Modell allerdings billigte.

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