Lohndumping: Strafen auch im Ausland
Das Sozial- und Lohndumpinggesetz wurde vor vier Jahren eingeführt, um einen fairen Wirtschaftswettbewerb zu gewährleisten. Mit Jahresbeginn wurden die Verwaltungsstrafen empfindlich erhöht. So stieg die Strafe etwa bei Unterentlohnung von 500 auf 5.000 Euro. Und diese Strafen sollen in einem Jahr auch im Ausland exekutiert werden können, erklärt Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) bei seinem Besuch in Eisenstadt.
„Das ist ein gültiger Beschluss des Europäischen Parlaments, der jetzt in der Umsetzung ist. Das heißt, jeder Mitgliedsstaat muss das bis 1.7.2016 umsetzen. Damit haben wir einen weiteren Lückenschluss gegen Sozialbetrug. Und ich glaube, dann haben wir die Kette geschlossen“, so Hundstorfer.
Stärkere Kontrollen gefordert
Die strengsten Gesetze würden aber nichts nützen, wenn die Kontrollen mangelhaft seien, betont Soziallandesrat Peter Rezar (SPÖ). Er fordert erneut die Aufstockung der Finanzpolizei. „Ich glaube, hier ist auch der Finanzminister gefordert, deutlich mehr Personal zur Verfügung zu stellen, dass das auch nachhaltig und wirksam überprüft werden kann“, so Rezar.
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31 Fälle im Burgenland
Im Vorjahr seien österreichweit 566 Unternehmer wegen Unterbezahlung ihrer Mitarbeiter verurteilt worden, 31 davon im Burgenland, erläutert Hundstorfer. Die meisten Verurteilungen erfolgten in der Baubranche und der Gastronomie. Die Hälfte dieser Fälle betraf österreichische Firmen, etwa 20 Prozent entfielen auf ungarische Unternehmen. Der Rest verteilt sich auf Betriebe aus der Slowakei, Slowenien und Deutschland.