Fahrplan zur Landtagswahl steht

Der Fahrplan zur Landtagswahl fest. Ab sofort beginnen wichtige Fristen zu laufen. Die Parteien ernennen ihre Wahlbeisitzer und können ins Wählerverzeichnis Einsicht nehmen - etwa, um die Wähler direkt mit Wahlwerbung anzuschreiben.

Nur wer im Wählerverzeichnis aufscheint, darf auch wählen. Wer sichergehen will, kann das Verzeichnis an seinem Gemeindeamt prüfen. Das geht laut dem Wahlkalender aber erst in zwei Wochen. Normalerweise wird das Verzeichnis korrekt geführt, bestimmte Personen sollten aber trotzdem genauer hinschauen. Etwa solche, die kurz vor dem Stichtag - also dem 10. März - zugezogen sind oder erst kurz davor die Staatsbürgerschaft erhalten haben.

Wählen ab 16

Aufpassen heißt es auch für Menschen, die im Burgenland einen Nebenwohnsitz haben. Entscheidend ist die Frage nach dem beruflichen, dem wirtschaftlichen, dem familiären und dem gesellschaftlichen Lebensmittelpunkt. Zwei von vier Kriterien müssen erfüllt sein. Wie immer spielt auch das Alter eine Rolle. Wählen darf man ab 16 Jahren, konkret dürfen alle Burgenländerinnen und Burgenländer, die bis zum 31. Mai ihren 16. Geburtstag feiern ihre Stimme abgeben.

Zweiter Wahltag

Neben dem 31. Mai gibt es diesmal am 22. Mai einen zweiten Wahltag. Die Besonderheit dabei: Die Wahllokale sind an diesem Tag zumindest zwischen 18.00 und 19.00 Uhr geöffnet. Wer es auch an diesem Tag nicht ins Wahllokal schafft, hat aber immer noch die Möglichkeit zur Briefwahl. Die Briefwahlkarten müssen aber schon zwei Tage vor dem Hauptwahltag im Gemeindeamt eintreffen.

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