Helene Fischer soll vor Gericht aussagen

Gegen Schlagersängerin Helene Fischer hat heute im Bezirksgericht Mattersburg ein Zivilgerichtsprozess wegen Diskriminierung eines Behinderten stattgefunden. Die Verhandlung wurde vertagt, beim nächsten Termin soll Fischer aussagen.

Fischer wurde vom burgenländischen Pensionisten Heimo Eitel geklagt. Der 62-Jährige leidet an ALS, einer Erkrankung des motorischen Nervensystems. Er behauptet, die Sängerin habe bei einem Konzert im vergangenen Juli in Mörbisch um ihn und eine Gruppe von Behinderten einen großen Bogen gemacht, dabei abfällige Bemerkungen gemacht und alle ausgelacht. Fischer wies die Vorwürfe zurück. Eitel klagte wegen Diskriminierung und fordert 2.000 Euro Schadenersatz und 9.600 Euro Schmerzensgeld, weil es zu einer massiven Verschlechterung seines Gesundheitszustandes gekommen sei.

Heimo Eitler vor Prozessbeginn

APA/Robert Jäger

Der Kläger Heimo Eitel

Vier Kamerateams sowie mehrere Fotografen und Journalisten erwarteten die Prozessparteien am Montag schon vor dem Bezirksgericht. Eitel gab noch Statements ab, bevor er sich mit seinem Anwalt Klaus Philipp in den Saal begab, wo beide auf Fischers Rechtsanwalt Alexander Wanke trafen. Fischer persönlich war nicht geladen.

Vergleich abgelehnt

Bei der Verhandlung kam es zu keiner Lösung. Richter Helmut Müller drängte Fischers Anwalt, einem Vergleich zuzustimmen. Eine Einladung zu einem Konzert und eine kurze Aussprache mit dem Kläger könnten schon reichen, um die Angelegenheit zu bereinigen, meinte der Richter. Das bestätigte auch Eitel im Interview mit ORF-Burgenland-Reporter Hannes Auer.

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Heimo Eitel und sein Anwalt Klaus Philipp, Rechtsanwalt Alexander Wanke

ORF

Heimo Eitel und sein Anwalt Klaus Philipp, Fischers Anwalt Alexander Wanke

Fischers Anwalt wollte aber nicht nachgeben. Seine Mandantin habe den behinderten Mann nie beleidigt oder überhaupt mit ihm gesprochen. Er warf dem Kläger vor, die Schlagersängerin nach dem Motto „Liebe mich oder ich schlage dich“ unter Druck zu setzen. Dem könne Fischer unmöglich nachgeben.

Befragung per Videokonferenz

Der Prozess wurde vertagt, ein Termin ist noch offen. Der Kläger hat die Ladung von Zeugen, darunter auch Fischer selbst, beantragt. Sollte das Gericht dem nachkommen, muss es seinerseits einen Antrag an das zuständige Gericht in Deutschland stellen. Eine Reise nach Mattersburg wird der Sängerin aber erspart bleiben. Der Richter kündigte an, Fischer per Videokonferenz zu befragen.

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