Wahl ’15: Neues für Wähler

Am Sonntag, dem 31. Mai, wählt das Burgenland einen neuen Landtag. Wahlberechtigt sind alle Burgenländerinnen und Burgenländer, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben. Neu sind zwei Wahltermine.

Bei dieser Landtagswahl gibt es erstmals zwei Wahltage. Man kann schon neun Tage vor dem 31. Mai wählen, also am Freitag, dem 22. Mai, sagt Erich Hahnenkamp von der Gemeindeabteilung der Landesregierung.

„Das bedeutet natürlich einen Zusatzaufwand für die Gemeinden. In jeder Gemeinde muss mindestens ein derartiges Wahllokal eingerichtet werden. Und dieses Wahllokal muss zwei Stunden, aber mindestens im Zeitraum von 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet haben“, so Hahnenkamp.

Briefwahl-Prozedere ist neu

Bei der vergangenen Landtagswahl vor fünf Jahren gab es exakt 248.694 wahlberechtigte Burgenländerinnen und Burgenländer. Die endgültige Anzahl der Wahlberechtigten für die Landtagswahl 2015 wird am 2. April feststehen.

Ab dem 24. März können die Bürgerinnen und Bürger Einsicht in die Wählerverzeichnisse in den Gemeinden nehmen und reklamieren, falls sie aus irgendeinem Grund nicht aufscheinen. Ebenfalls neu ist das Briefwahl-Prozedere.

„Im Gegensatz zu den letzten Landtagswahlen müssen jetzt die Briefwahlkarten bereits am zweiten Tag vor dem Wahltag um 14.00 Uhr - das wäre der 29. Mai - beim Gemeindeamt eingelangt sein. Das bedeutet: Am Wahltag selbst werden diese Briefwahlstimmen sofort mitausgewertet. Und wir haben am Wahlabend ein endgültiges, nicht amtliches Stimmenergebnis“, sagt Hahnenkamp.

Einigkeit bei Wahltermin

Der Wahltermin steht diesmal bereits fest. Die Landesregierung hat noch Mitte Dezember den Termin einstimmig per Regierungsbeschluss abgesegnet. Bei den vergangenen Landtagswahlen vor fünf Jahren haben SPÖ und ÖVP wegen des Wahltermines wochenlang gestritten.