Tierschützer greifen Mensdorff-Pouilly an

Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) wirft dem Jäger und Tierhalter Alfons Mensdorff-Pouilly vor, in seinen Fasanvolieren in Luising widerrechtlich Tiere zu halten. Der Verein brachte eine Sachverhaltsdarstellung bei der BH Güssing gegen ihn ein.

Mensdorff-Pouilly hält in seinen Volieren Tausende Tiere, die dort für die Jagd gezüchtet werden. Der VGT wirft dem südburgenländischen Lobbyisten unter anderem vor, die Tiere nicht rechtzeitig aus den Volieren freigelassen zu haben. In der bei der BH Güssing eingebrachten Sachverhaltsdarstellung geht es konkret um Bestimmungen der Zweiten Tierhaltungsverordnung und der burgenländischen Jagdverordnung.

Während das Gesetz mindestens zweieinhalb Meter hohe, durch natürlichen Bewuchs ausgestattete Volieren mit Sichtschutz und überdachten Schutzräumen vorsehe, müssten die Jagdfasane in Luising im Bezirk Güssing unter unverblendeten Netzverschlägen auf einer kargen Stroheinstreu ihr Dasein fristen, so der VGT in einer Aussendung.

Vorwurf: Fasane erst kurz vor Jagd ausgesetzt

Zudem sollten anscheinend etliche Fasane entgegen den gesetzlichen Bestimmungen erst unmittelbar vor der Jagd ausgesetzt werden, hieß es. Die Jagdverordnung sehe ein Aussetzen von Fasanen spätestens zwei Wochen vor Beginn der Schusszeit am 1. Oktober vor. Tatsächlich hätten sich Mitte Dezember noch immer Fasane in den Auswilderungsvolieren befunden, so die Tierschützer. Für sie liegt der Verdacht nahe, dass die Fasane immer erst kurz vor der Jagd ausgesetzt würden, um Verluste durch Abwandern und Raubwild möglichst gering zu halten.

Mensdorff: Verbliebene Fasane „Zuchtmaterial“

Bei den Tieren, die jetzt noch in den Volieren sind, handle es sich um Zuchtmaterial, das tatsächlich in den Volieren verbleibe, um in der freien Wildbahn nicht von Adlern, Bussarden und Habichten gefressen zu werden, heißt es dazu von Mensdorff-Pouilly. Es handle sich um etwa 500 Tiere auf mehreren tausend Quadrametern. Alles, was in seinen Tierzuchtvolieren in Luising passiere, entspreche den gesetzlichen Bestimmungen, so Mensdorff-Pouilly. Die Amtstierärztin von Güssing, Astrid Bucher, will den Vorwürfen nachgehen. Sollte es tatsächlich Beanstandungen geben, werde es zu verwaltungsstrafrechtlichen Konsequenzen kommen, sagte die Güssinger Bezirkshauptfrau Nicole Wild.