Nach Schuss: U-Haft wegen Mordverdachts

Nach dem Schussattentat auf ein 13-jähriges Mädchen am Freitag in Großhöflein ist über den Tatverdächtigen die U-Haft verhängt worden: Er bleibt wegen des Verdachts des versuchten Mordes beziehungsweise der absichtlichen schweren Körperverletzung für mindestens 14 Tage in Haft.

Als Haftgrund nannte das Gericht Tatbegehungsgefahr. Die Ermittlungen hätten ergeben, dass es nach der Verdachtslage eine gewisse Willenskomponente gebe, die zu diesem Schuss geführt habe, sagte Staatsanwalt Roland Koch: „Es gibt Hinweise, dass es kein Unfall war, sondern - gegenteilig - mit Willen geschossen wurde.“ Der verdächtige Schütze stammt aus dem Bezirk Oberpullendorf und ist laut Staatsanwaltschaft zwischen 30 und 40 Jahre alt - mehr dazu in Nach Schuss: Täter ausgeforscht.

Kleinkalibergewehr

ORF

Mit so einem Kleinkalibergewehr soll das Mädchen angeschossen worden sein

Sichergestellte Waffe wird untersucht

Keine Auskunft gibt es von den Behörden über das Tatmotiv des mutmaßlichen Schützen. Der Schuss wurde offenbar mit einem Kleinkalibergewehr abgegeben. Es werde untersucht, ob mit der sichergestellte Schusswaffe auch jenes Projektil abgefeuert wurde, welches das Mädchen am Freitagabend traf, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Zustand der Schülerin dem Umstand entsprechend gut

Die angeschossene Schülerin stammt aus Eisenstadt und gilt als Lauftalent. Sie wurde mit einem Kleinkalibergewehr angeschossen und im Bereich des Beckens vom Projektil getroffen - mehr dazu in 13-jähriges Mädchen angeschossen. Das Mädchen befindet sich noch im Krankenhaus Eisenstadt, es gehe ihr den Umständen entsprechend gut, so eine Sprecherin des Krankenhauses. Es sei noch nicht entschieden, ob die 13-Jährige operiert werde oder nicht.