Südburgenländer bei Autokauf betrogen

Ein Südburgenländer kaufte vor rund einem Jahr um 31.000 Euro ein neues Auto und bezahlte es in bar. Doch er bekam dafür nie einen Typenschein. Auch das Auto wurde mittlerweile wieder abgeholt. Der Fall ist nun gerichtsanhängig.

„Wir haben im November ein Fahrzeug bestellt. Der Händler teilte uns mit, wenn wir das Fahrzeug bar bezahlen, können wir binnen zwei Tagen den Typenschein zur Anmeldung erhalten. Das taten wir auch. Doch dann wurde uns mitgeteilt, dass der Typenschein am Postweg verloren gegangen sei, das zog sich bis in den Jänner hinein. Wir haben das Fahrzeug nach Hause geholt, haben bis heute keinen Typenschein erhalten. Mittlerweile wurde das Fahrzeug auch vom A-Händler wieder eingezogen“, erzählt Gerhard Karger aus Litzelsdorf (Bez. Oberwart).

Autobetrug

ORF

Rechtsanwalt Werner Dax mit Gerhard Karger

Typenschein einbehalten und Auto geholt

Der sogenannte A-Händler ist jene Firma in Graz, die das Autohaus im Südburgenland belieferte. Weil dieses Autohaus den Kaufpreis von 31.000 Euro aber nicht an den A-Händler in Graz überwies, hat dieser den Typenschein einbehalten und das Auto abgeholt. Der südburgenländische Autohändler ist mittlerweile in Konkurs.

Fall wird verhandelt

Gerhard Karger nahm sich mittlerweile einen Anwalt, der Fall ist gerichtsanhängig. „Wir sind der Auffassung, dass Herr Karger bereits Eigentümer des Fahrzeuges war und ist. Deshalb haben wir die Herausgabe des Fahrzeuges gerichtlich geltend gemacht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das zur Generalpraxis wird, das Risiko beim Autokauf auf den Konsumenten überzuwälzen. Wenn das tatsächlich so sein sollte, würde das bedeuten, dass ich als Konsument erst dann den Kaufpreis für ein Fahrzeug bezahlen darf, wenn ich auch den Typenschein erhalten habe“, so Rechtsanwalt Werner Dax.

Kunde zahlt nach Erhalt des Autos

Tatsächlich würde das heutzutage im geschäftlichen Verkehr im Autohandel so ablaufen, dass das Fahrzeug vom A-Händler, beziehungsweise Importeur, dem Autohaus geliefert wird und der Kunde daraufhin bezahlt. Diese Zahlung werde vom Autohändler an den A-Händler weitergeleitet und dann werde der Typenschein übermittelt, so Dax.

Er könne sich weiters nicht vorstellen, dass dies in dem Fall anders sei und das Risiko auf den Konsumenten abgewälzt werde, so der Rechtsanwalt. Der Fall ist nun bei Gericht. Ende November wird sich das Landesgericht Graz damit beschäftigen.