Landesrechnungshof darf Gemeinden prüfen

Die Verfassungsreform betrifft auch den Landesrechnungshof. Der darf künftig von sich aus alle burgenländischen Gemeinden prüfen - mit ihren Beteiligungen von mehr als 25 Prozent. Patricia Spieß hat Landesrechnungshofdirektor Andreas Mihalits interviewt.

Diese neue Prüfkompetenz gilt ab Jänner 2016, tritt also ein Jahr nach den anderen Teilen der Verfassungsreform in Kraft. In einer Legislaturperiode - also innerhalb von fünf Jahren - dürfen zehn Gemeinden geprüft werden. Beim Landesrechnungshof gibt es derzeit acht Prüfer, der Aufwand steigt jedenfalls, sagte Landesrechnungshofdirektor Andreas Mihalits im exklusiven Interview mit ORF Burgenland-Reporterin Patricia Spieß.

„Es ist eine wesentliche Kompetenzerweiterung. Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, da damit eine Kontrolllücke geschlossen wird. Der Gesetzesentwurf sieht eben auch vor, dass wir nicht mehr Personal bekommen sollen. Das ist in den Erläuterungen ausgeführt, dass dem Landeshaushalt kein Mehraufwand entstehen soll. Dahingehend sehen wir natürlich Verbesserungsbedarf“, so Mihalits.

Rechnungshofdirektor Andreas Michalits, Patricia Spieß

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ORF Burgenland-Reporterin Patricia Spieß mit Landesrechnungshofdirektor Andreas Mihalits

Spieß: Es ist so, dass der Rechnungshof mit dieser Regelung, die ab 2016 wirksam wird, gerne auf Daten der Gemeindeabteilung zugreifen würde - wäre das eine Arbeitserleichterung?

Mihalits: Das ist insofern für uns relevant, da wir uns dadurch ersparen könnten, sämtliche Rechnungsabschlüsse selbst anzufordern und auch selbst in einer Datenbank zu erfassen. Der Bundesrechnungshof prüft Gemeinden über 10.000 Einwohnern, das betrifft im Burgenland nur Eisenstadt. Unabhängig davon besteht eine enge Abstimmung zwischen Rechnungshof und Landesrechnungshof.

Spieß: Es werden hier auch Beteiligungen der Gemeinden geprüft. Was können das für Beteiligungen sein?

Mihalits: Das geht von Tourismusbetrieben bis hin zu Infrastruktur oder Unternehmungen, wo Gemeinden Bauvorhaben abwickeln.

Spieß: Wird das dann für die Gemeinden strenger ablaufen, denn es kann jetzt nicht nur die Gemeindeaufsicht prüfen, sondern auch der Landesrechnungshof? Wird es tatsächlich eine effektivere Kontrolle geben?

Mihalits: Wir sehen unsere Prüftätigkeit nicht als Ersatz der Gemeindeaufsicht, sondern als wertvolle Ergänzung. Es liegt auch daran, dass wir unterschiedliche Prüfmethoden anwenden. Unsere Prüfung geht eventuell mehr in die Tiefe, aber im Endeffekt sollten wir uns ergänzen und es ist auch unsere Absicht, es so zu handhaben.

Steindl: Gemeindeabteilung werde Daten liefern

Die Gemeindeabteilung werde Finanzdaten an den Landesrechnungshof liefern, so Landeshauptmannstellvertreter und Gemeindereferent Franz Steindl (ÖVP) in einer Reaktion. Und zwar Daten einzelner Gemeinden und zwar dann, wenn feststeht, welche Gemeinde der Landesrechnungshof prüfen wird. Steindl sagte, er sei für Entbürokratisierung, allerdings sei auch die Gewaltentrennung zu beachten. Ein allgemeines Zugriffsrecht auf die Finanzdaten der Gemeindeabteilung für den Landesrechnungshof – so wie sich das der Rechnungshofdirektor wünscht – wird es damit nicht geben.

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