Mitversicherung mit Eltern beantragen
In Österreich ist man grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr automatisch mit den Eltern mitversichert. Eine weitergehende kostenlose Mitversicherung ist möglich, sie müsse allerdings beantragt werden, heißt es von der burgenländischen Gebietskrankenkasse. Bis zum Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule reicht die Vorlage einer aktuellen Schulbesuchsbestätigung, danach muss eine Familienbeihilfen-Bestätigung vom Finanzamt oder eine aktuelle Studienbestätigung vorgelegt werden.
Maximal bis 27 Jahre
Ab dem zweiten Studienjahr ist zusätzlich ein Studienerfolgsnachweis erforderlich. Die Mitversicherung mit den Eltern ist während des Schulbesuchs oder Studiums maximal bis zum 27. Lebensjahr möglich. Studenten, die die Voraussetzungen für die kostenlose Mitversicherung nicht erfüllen, können sich freiwillig selbst krankenversichern - die Kosten dafür betragen monatlich 52,68 Euro.
Wer neben dem Studium eine geringfügige Beschäftigung ausübt und im Monat nicht mehr als 395,31 Euro verdient, kann eine Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung mit einem monatlichen Beitrag von 55,79 Euro abschließen.