NEOS: Vorschläge für Verfassungsreform

Die burgenländischen NEOS präsentierten am Montag ihre Vorstellungen für eine Reform der Landesverfassung. Sie fordern neben einer Reform des Vorzugsstimmenwahlrechts auch die Einführung eines Landesvolksanwaltes.

Außerdem sollen nach den Vorstellungen der NEOS die Mitbestimmungsrechte der Bevölkerung massiv ausgebaut werden, etwa durch Bürgerbegehren, die ab einer Wahlbeteiligung von zehn Prozent bindend sein sollen.

Die NEOS fordern neuerlich auch die Abschaffung der derzeit bestehenden Vier-Prozent-Hürde für den Einzug in den Landtag. „Die derzeit bestehende Vier-Prozent-Hürde ist einfach undemokratisch und bevorzugt die etablierten Parteien“, sagt der bei den NEOS für Verfassungsfragen zuständige Eduard Posch.

„Das klingt dann so wie wenn jede Mini-Liste in den Landtag kommen könnte. Das ist aber rein mathematisch nicht so. Durch die Wahlzahl gibt es eine natürlich Hürde, die je nach Wahlbeteiligung bei etwa zwei Prozent liegt. Ich halte eine natürliche Hürde, die mathematisch durch das angewandte Verfahren entsteht, für wesentlich fairer, als eine beliebige Vier-Prozent-Hürde“, meint auch NEOS-Chef Christian Schreiter.