Gemeindeabteilung verbietet „Notfalltarif“ nicht
Pro halber verspäteter unentschuldigter Stunde müssen die Eltern 20 Euro Strafe zahlen. Der Hauptreferatsleiter für Kindergartenbetreuungswesen im Land verweist in der Frage des Schadenersatzes aber an die Zivilgerichte, denn dafür sei die Gemeindeabteilung schlicht nicht zuständig.
Die SPÖ-Großhöflein hatte eine Aufsichtsbeschwerde an die Gemeindeabteilung geschickt.