Gemeindeabteilung verbietet „Notfalltarif“ nicht

Die Gemeindeabteilung des Landes hat den „Großhöfleiner Notfalltarif“ geprüft und kommt zu dem Schluss, dass kein Grund besteht die Einhebung des Tarifes zu verbieten. In Großhöflein müssen Eltern, die ihre Kinder unentschuldigt zu spät vom Kindergarten abholen Strafe zahlen.

Pro halber verspäteter unentschuldigter Stunde müssen die Eltern 20 Euro Strafe zahlen. Der Hauptreferatsleiter für Kindergartenbetreuungswesen im Land verweist in der Frage des Schadenersatzes aber an die Zivilgerichte, denn dafür sei die Gemeindeabteilung schlicht nicht zuständig.

Die SPÖ-Großhöflein hatte eine Aufsichtsbeschwerde an die Gemeindeabteilung geschickt.

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