Freispruch für Ex-Bürgermeister von Strem

Im Betrugsprozess rund um die Wohnbauförderung für das Seniorenzentrum Strem hat es am Mittwoch zwei Freisprüche gegeben. Angeklagt waren der ehemalige ÖVP-Bürgermeister von Strem Werner Trinkl und der Amtmann.

Bei dem Prozess ging es um die Frage, ob das Land im Zusammenhang mit der Wohnbauförderung für das Seniorenzentrum Strem betrogen wurde oder nicht - mehr dazu in Prozess gegen Ex-Bürgermeister vertagt. Konkret ging es um 400.000 Euro. Dieses Geld bekam die Gemeinde an Zinsenzuschuss für ein Darlehen.

Richterin: Kein Vorsatz nachweisbar

Die Staatsanwaltschaft warf dem ehemaligen ÖVP-Bürgermeister Werner Trinkl und dem Amtmann vor, in dieser Angelegenheit falsche Angaben bezüglich des Eigenkapitals der Gemeinde gemacht zu haben. Beide bekannten sich nicht schuldig und beide wurden heute freigesprochen. Es sei kein Vorsatz nachweisbar gewesen, sagt Richterin Birgit Falb. Zudem gehe das Land offenbar von keiner Schädigung aus, denn es sei keine Rückzahlung verlangt worden. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Viel Wirbel um Seniorenzentrum

Das Seniorenzentrum Strem hat jedenfalls schon für viel Wirbel gesorgt. Die Baukosten waren explodiert und setzten der Gemeinde finanziell zu. Das Zentrum wurde ohne Rücksicht auf den Bedarfsplan des Landes gebaut und es gab keine Tagsatzvereinbarung. Es kam zum Politstreit zwischen SPÖ und ÖVP, schließlich wurde der Landesrechnungshof eingeschaltet - mit dem Ergebnis, dass der Stremer Ex-Bürgermeister und der Amtmann eben vor Gericht mussten.