Polizist wegen Amtsmissbrauchs verurteilt

In Eisenstadt ist heute ein Polizist, der ohne Erlaubnis Daten aus dem EDV-System des Innenministeriums abgefragt haben soll, zu vier Monaten bedingter Haft und zu einer Geldstrafe von 2.700 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 41-jährige Polizist bekannte sich vor dem Schöffensenat des Amtsmissbrauchs schuldig. Der Angeklagte habe als Beamter einer Polizeiinspektion über mehrere Monate hinweg in insgesamt 21 Fällen Daten aus dem EDV-System PAD des Innenressorts abgefragt. Dies sei „ohne jeglichen dienstlichen Bezug“ erfolgt, so Staatsanwalt Heinz Prinke.

Ohne Befugnis abgefragt

Der 41-Jährige habe eine Frau kennengelernt, die ihm von einem Vorfall mit ihrem damaligen Lebensgefährten im Herbst 2011 erzählte. Daraufhin habe er selbst im Akt nachgesehen. Auch mehrere andere Akten, darunter ein Vorfall in einem Rotlichtlokal, soll der Beamte ohne Befugnis abgefragt haben. Das Erheben personenbezogener Daten stelle ein Amtsgeschäft im Rahmen der Hoheitsverwaltung dar, das nur in dienstlichem Auftrag durchgeführt werden dürfe, führte der Staatsanwalt aus.

Durch die Abfragen sei kein hoheitlicher Akt rechtswidrig gesetzt oder verhindert worden. „Es ist Gott sei Dank ausschließliches Abfragen geblieben, folgenlos vor allem für die abgefragten Personen“, stellte der Verteidiger fest.