Pendlerpauschale: Erhöhung und Staffelung

Der Benzinpreis bleibt in aller Munde. Weil er ständig steigt, versucht die Bundesregierung gegenzusteuern - etwa mit der Pendlerpauschale. Sie soll erhöht und sozial gestaffelt werden. Die Pendlerpauschale war auch Thema im Landtag.

Die Kosten für Fahrten zum Arbeitsplatz sind in Österreich in kleiner und großer Pendlerpauschale geregelt. Dabei handelt es sich um den sogenannten Verkehrs-Absetzbetrag, der in der jeweiligen Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden kann. Der Nachteil: Weil die Pauschale als Steuerabsetzbetrag ausgewiesen wird, haben die die wenig verdienen auch wenig bis gar nichts davon.

Daher gibt es Überlegungen, die Pauschale von der Bemessungsgrundlage zu trennen - das würde bedeuten: Längere Strecke ist gleich mehr Vergütung - unabhängig vom Einkommen.

Die derzeitige Regelung sieht so aus: Grundvoraussetzung für die Pauschale ist, dass man an mindestens elf von 20 Arbeitstagen im Monat zur Arbeitsstätte fahren muss. Wer weniger Tage arbeitet, hat keinen Anspruch.

Die kleine Pauschale

Die kleine Pendlerpauschale kann geltend machen, wer mindestens 20 Kilometer vom Arbeitsplatz entfernt wohnt und wenn die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln möglich und zumutbar ist. Pro Jahr können so knapp 2.000 Euro geltend gemacht werden.

Die große Pendlerpauschale

Die große Pendlerpauschale kann beantragen, wer mindestens zwei Kilometer vom Wohnort entfernt arbeitet und wenn die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln größtenteils unzumutbar ist. Hier können maximal 3.700 Euro jährlich abgesetzt werden.

Auch für öffentliche Verkehrsmittel

Die Pendlerpauschalen stehen übrigens auch für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln bei einer einfachen Fahrt von mehr als zweieinhalb Stunden zu. Auch bei der Benützung eines Dienstfahrzeuges können die Pauschalen geltend gemacht werden.

Eine Million Österreicher haben 2010 - für 2011 gibt es noch keine Zahlen - versucht kleine oder große Pauschale geltend zu machen. Ein Drittel wurde positiv von der Finanz beschieden.