Nach Tod von Bürgermeister: Ersturteil bestätigt

Der Prozess um den Tod des Neuberger (Bezirk Güssing) Bürgermeisters Daniel Neubauer (ÖVP) nach einer Operation im Vorjahr, hatte im April mit einem Schuldspruch für einen Chirurgen geendet. Die Staatsanwaltschaft meldete damals Berufung an, nun wurde das Ersturteil bestätigt.

Der Chirurg eines burgenländischen Krankenhauses war im April wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 18.000 Euro verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte darauf Berufung wegen Nichtigkeit und der Strafhöhe angemeldet - mehr dazu in Nach Tod von Bürgermeister: Chirurg verurteilt.

Geldstrafe erhöht

Bei der Berufungsverhandlung vergangenen Montag wurde die Entscheidung des Eisenstädter Landesgerichts bestätigt und die Geldstrafe auf 27.000 Euro hinaufgesetzt. Der Witwe wurden die Begräbniskosten sowie ein Schmerzensgeldteilbetrag in der Höhe von 1.000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nunmehr rechtskräftig. Mit den übrigen Ansprüchen wurden die Privatbeteiligten auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Weitere Gutachten im Zivilverfahren

Sie habe bereits im September eine Klage beim Landesgericht Eisenstadt eingebracht und insgesamt rund 130.000 Euro Schadenersatz für die Witwe und die Kinder des Verstorbenen geltend gemacht, erklärte die Rechtsanwältin der Hinterbliebenen, Karin Prutsch.

Trotz der strafrechtlichen Verurteilung seien die zivilrechtlichen Ansprüche vom Rechtsträger des betroffenen Krankenhauses, der KRAGES (Burgenländische Krankenanstalten-Gesellschaft m.b.H.), der Höhe nach bestritten worden, so Prutsch. Im Zivilverfahren müssten daher weitere Gutachten eingeholt und Zeugen einvernommen werden.

Tod nach zweiter OP

Neubauer hatte sich im März 2016 einer Blinddarmoperation unterzogen. Nach dem Eingriff war es zu Komplikationen gekommen, woraufhin er ein zweites Mal operiert wurde. Als sich der Gesundheitszustand des Bürgermeisters verschlechterte, wurde er ins Landesklinikum Graz verlegt, wo er kurz darauf starb - mehr dazu in Neuberg: Bürgermeister stirbt nach OP.