Pflege: Gesetzesentwurf in Begutachtung

Pflegende Angehörige sollen die Möglichkeit haben, sich beim Land anstellen zu lassen und für die Pflegetätigkeit bis zu 1.700 Euro Netto zu verdienen. SPÖ und FPÖ haben am Freitag Einzelheiten bekannt gegeben und den Gesetzesentwurf in Begutachtung geschickt.

Erstmals genau geregelt wird in dem Gesetz, welche Angehörigen Anspruch auf das Anstellungsmodell haben: und zwar Ehe- oder eingetragene Partner, dann Verwandte in direkter Linie, also Großeltern, Eltern, Kinder und Enkelkinder, sowie Geschwister, Tanten, Onkel, Nichten und Neffen und auch verschwägerte Verwandte. Der oder die Angehörige muss zunächst von der zu pflegenden Person bestimmt werden.

Der Angehörige muss dann eine Heimhilfeausbildung absolvieren - den theoretischen Teil noch bevor er den Pflegedienst antritt. Diese Ausbildung wird derzeit von WIFI und BFI angeboten, so SPÖ-Soziallandesrat Christian Illedits. „Man muss dazu sagen, dass wir, wenn jemand dieses Anstellungsverhältnis begründen will, auch die Ausbildung bezahlen - die Heimhilfeausbildung bezahlt beim ersten Mal auch das Land“, so Illedits.

Molnar, Illedits, Drobits

ORF

Landtagsabgeordneter Geza Molnar (FPÖ), SPÖ-Sozialllandesrat Christian Illedits und Landtagsabgeordneter Christian Drobits (SPÖ) bei der Pressekonferenz

Gehalt nach Pflegestufe und Stunden

Ist die Ausbildung einmal absolviert, sollen pflegende Angehörige bis zu 1.700 Euro Netto verdienen - abhängig von der Pflegestufe. In Stufe drei wird ein Pflegeaufwand von 20 Stunden pro Woche angenommen, die Nettoentlohnung beträgt 1.050 Euro. In Stufe vier sind es 30 Stunden und 1.400 Euro, ab Stufe fünf sind es 40 Stunden - also Vollzeit - und 1.700 Euro.

Die zu pflegende Person muss für die Leistung des Angehörigen aber auch zahlen - und zwar einen Großteil des Pflegegeldes (80 Prozent des Pflegegeldes bei Pflegestufe vier und fünf, 90 Prozent in Stufe drei), sowie einen Teil der Pension, sofern sie 933 Euro übersteigt (das ist der Ausgleichszulagenrichtsatz). In Summe rechnet das Land damit, dass etwa 600 Personen das Anstellungsmodell in Anspruch nehmen werden - die Kosten dafür werden auf 13 Millionen Euro geschätzt.

Soziallandesrat Christian Illedits,  Geza Molnar (li.) und LAbg. Christian Drobits (re.)

Landesmedienservice Burgenland

Landtagsabgeordneter Geza Molnar (FPÖ), SPÖ-Soziallandesrat Christian Illedits und Landtagsabgeordneter Christian Drobits (SPÖ)

„Einmaliges Pilotprojekt“

FPÖ-Klubobmann Geza Molnar betonte, dass dieses Angehörigen-Pflegemodell österreichweit einmalig und daher ein Pilotprojekt ist. „Das ist in gewisser Hinsicht, wenn man so möchte, eine rechtliche und praktische Herausforderung - das ist uns vollkommen klar, weil wir mit diesem Modell in Österreich Neuland betreten“, so Molnar.

Was noch fehlt ist die Gründung jener gemeinnützigen Pflege Ges.m.b.H, die für die gesamte Abwicklung zuständig sein wird. Die Angehörigen werden dort angestellt, bekommen von dort ihr Geld. Die Gesellschaft soll regelmäßig die Qualität der Pflege kontrollieren - und im Fall von Krankheit oder Urlaub der Angehörigen eine Ersatzpflegekraft bereit stellen, beziehungsweise ein Kurzzeitpflegeangebot machen. Diese Pflegegesellschaft muss bald gegründet werden - das Anstellungsmodell soll ab 1. Oktober gelten.

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