Misstrauensantrag gegen Tschürtz abgelehnt

Im Landtag gibt es Misstöne um einen ÖVP-Misstrauensantrag gegen LH-Stv. Johann Tschürtz (FPÖ): Der Antrag war von neun Abgeordneten unterschrieben, erforderlich wären zwölf, teilte Landtagspräsidentin Verena Dunst (SPÖ) am Montag mit und wies ihn zurück.

Dunst verwies am Nachmittag in einer Mitteilung auf Artikel 56 des burgenländischen Landes-Verfassungsgesetzes: Ein Misstrauensantrag gegen ein Mitglied der Landesregierung könne gültig nur „von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Landtages“ gestellt werden. Da der Antrag der ÖVP somit von weniger als einem Drittel der insgesamt 36 Abgeordneten gestellt worden sei, habe man ihn zurückweisen müssen, stellte die Landtagspräsidentin fest.

Sagartz: „SPÖ stellt sich schützend vor FPÖ“

„Das ist eine sehr eigenwillige Auslegung der Geschäftsordnung“, sagte ÖVP-Klubobmann Christian Sagartz zur APA: „Offensichtlich will man mit allen Tricks verhindern, dass sich Tschürtz rechtfertigen muss und stellt sich die SPÖ schützend vor die FPÖ.“ Die ÖVP habe eine andere Rechtsmeinung.

Dringliche Anfrage an Tschürtz

Sagartz verwies auf die Praxis, bei unzureichend unterstützten Anträgen in der Landtagssitzung die Unterstützungsfrage zu stellen. Er zeigte sich überzeugt, dass der Antrag mehr als die benötigten zwölf Stimmen erhalten würde. „Wir wollen nicht, dass das in einer Debatte um die Geschäftsordnung endet“, meinte der Klubobmann. Man werde deshalb eine Dringliche Anfrage an den Landeshauptmannstellvertreter richten. In diesem Rahmen werde man dann auch den Misstrauensantrag stellen.

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