Volksanwaltschaft prüfte Kinderbetreuung

Die Volksanwaltschaft hat ihren Bericht über präventive Menschenrechtskontrolle fertiggestellt und an die Bundesländer übermittelt. Demnach wird dem Burgenland ein überwiegend positives Zeugnis ausgestellt.

Die Volksanwaltschaft ist seit dem 1. Juli 2012 für den Schutz und die Förderung der Menschenrechte in der Republik Österreich zuständig. Gemeinsam mit sechs regionalen Kommissionen werden Einrichtungen kontrolliert, in denen es zum Entzug oder zur Einschränkung der persönlichen Freiheit kommt oder kommen kann - zum Beispiel Justizanstalten oder Pflegeheimen.

Gruppengrößen werden reduziert

Insgesamt 97 Einrichtungen für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen wurden im Vorjahr überprüft und entsprechende Empfehlungen abgegeben. Mit dem Verordnungsentwurf zum Kinder- und Jugendhilfegesetz komme man diesen Ratschlägen nun nach, sagte Soziallandesrat Christian Illedits (SPÖ). So ist etwa geplant die Gruppengrößen in Kinder- und Jugendeinrichtungen zu reduzieren.

Klare Vorgaben für Betreuung

Außerdem gibt es klare Vorgaben zur Optimierung der Betreuungsqualität. Erstmalig sei die Qualifikation und Zusammensetzung des Betreuungspersonals für alle Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen im gesamten Land einheitlich festgelegt worden, so Illedits. Künftig gibt es nur mehr zwei Ausbildungsgruppen: zum einen Diplomsozialpädagogen und Personen, die eine zumindest dreijährige tertiäre Ausbildung nachweisen können und zum anderen Personen mit positivem Abschluss einer Ausbildung als Diplomsozialberater mit Schwerpunkt Familienarbeit.

Mehr Krisenabklärungsplätze

Auch ein notwendiger Ausbau von Krisenabklärungsplätzen ist in der neuen Einrichtungsverordnung vorgesehen. Der Landtag wird sich in seiner nächsten Sitzung am 6. Juni noch genauer mit dem Bericht der Volksanwaltschaft befassen.

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