Tojner: Weitere Anzeige durch Land

In der Causa um die Aberkennung der Gemeinnützigkeit bei Wohnbaugesellschaften durch das Land Burgenland gibt es eine weitere Sachverhaltsdarstellung. Wie die APA am Freitag berichtete, brachte das Land diese in der Vorwoche ein.

So wie bei der Überprüfung der Aberkennungverfahren der beiden Genossenschaften Gesfö und Riedenhof fühlt sich das Land auch bei der Aberkennung der Gemeinnützigkeit einer anderen Wohnbaugenossenschaft getäuscht. Bei der aktuellen Sachverhaltsdarstellung, die von der Rechtsanwaltskanzlei Dax und Partner eingebracht wurde, handelt es sich um die ehemalige Wohnbaugenossenschaft Pannonia.

5,5 Millionen Euro an das Land

Die Pannonia (damals noch Buntes Wohnen, Anm.) hatte 2011 ihren Sitz von Wien nach Linz und dann nach Eisenstadt verlegt. Am 26. Juni 2012 entzog die burgenländische Landesregierung der nunmehrigen Pannonia Wohnheim-Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft den Status der Gemeinnützigkeit. Per Bescheid wurde das Unternehmen zur Zahlung von 5,53 Millionen Euro an das Land verpflichtet. Über die tatsächliche Schadenssumme gibt das Land derzeit keine Auskunft.

Anwälte des Unternehmers Michael Tojner kritisierten am Freitag in einer Aussendung die Vorgangsweise des Landes: Die Behauptungen des Amtes der burgenländischen Landesregierung gingen von „völlig falschen Prämissen“ aus. Die behauptete Differenz in der Bewertung der Liegenschaften ergebe sich nur dann, wenn man die Bewertungsgrundsätze des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) nicht beachte.

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